Wie werden Kryptowährungen in Österreich rechtlich behandelt?

Seit dem ersten Aufkommen von Kryptowährungen, wie Bitcoin, Ethereum, Ripple und co. hat sich auch in Österreich viel getan. In diesem Blogpost geben wir euch die wichtigsten Informationen zu Kryptowährungen und deren steuerlicher Behandlung in Österreich.

Kryptowährungen in Österreich

Nach der aktuellen Gesetzgebung sind sämtliche virtuellen Währungen keine gesetzlich anerkannten Zahlungsmitteln in Österreich. Sie werden deswegen als sonstige nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter bezeichnet. Auch tokenisierte Edelmetalle, z.B. Gold, zählen zu dieser Kategorie. Alle Gewinne, die aus dem Handel oder dem Verkaufen von Kryptowährungen erzielt werden, werden aus rein rechtlicher Sicht als Einkommen eingestuft. Für Nebeneinkommen gibt es in Österreich einen steuerfreien Betrag von bis zu 11.000 Euro, es ist aber jedoch auch unter dieser Grenze wichtig alle Transaktionen mit Krypto-Assets zu dokumentieren und in der Einkommenssteuererklärung anzuführen. Dies schafft die nötige Rechtssicherheit im Falle einer Steuerprüfung und kann auch Nachweis bei Auszahlungen von Gewinnen und Geldwäscheprüfungen nutzen.

Die Versteuerung von Kryptowährungen in Österreich

Für private Personen hängt die Versteuerung von virtuellen Währungen stark davon ab, ob ein Gewinn realisiert wurde und wie lange die Kryptowährungen im eigenen Besitz waren.
Hält man seine Kryptos länger als ein Jahr gilt es nicht mehr als Trading und der dadurch resultierende Gewinn ist für Privatpersonen steuerfrei. Selbes gilt jedoch auch für realisierte Verluste, welche nach einem Jahr nicht mehr gegengerechnet werden können.
Tauscht man seine virtuellen Währungen innerhalb eines Jahres gegen ein Produkt, eine Dienstleistung, in Euro oder in eine andere Kryptowährung um, so muss man die Anschaffungskosten dem Verkaufspreis gegenüberstellen. Eine gängige Methode dafür ist das sogenannte FIFO-Brechnungsverfahren, bei welchem die älteste Tranche zuerst verkauft wird. Es darf in Österreich in Sonderfällen sogar eine freie Auswahl getroffen werden um die Steuerlast zu optimieren. Zusätzlich gibt es für Spekulationsgeschäfte es eine Freigrenze von 440 Euro.
Je nach Höhe des gesamten jährlichen Einkommens kann der progressive Steuersatz für Gewinne aus Spekulationsgeschäften für private Personen bis zu 55% betragen.

Achtung: Mit dem verstärkten Aufkommen von tokenisierten Wertpapieren (Security Token) kann sich ein Krypto-Portfolio auch in verschiedene Assetklassen unterteilen. Security Token werden in Österreich rechtlich wie tatsächliche Wertpapiere behandelt und Gewinne daraus unterliegen einem Sondersteuersatz von 27,5%. Ebenso gilt hier keine Steuerfreiheit nach einem Jahr.

Um Rückzahlungen und Strafen zu vermeiden empfehlen wir stark alle Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen, unabhängig von der Höhe, auch in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Mehr Infos dazu finden Sie auf diesem Blogpost. Es ist außerdem generell zu empfehlen seine Transaktionen auf den diversen Börsen stets zu dokumentieren, um so unerwartete Probleme bezüglich Herkunftsnachweis zu vermeiden (sollten diese Daten eventuell in Zukunft nicht mehr abrufbar sein). Die Blockpit Plattform automatisiert diesen Prozess über API Schnittstellen und bietet so eine dauerhafte und stets aktuelle Dokumentation inklusive optimierter Steuerberechnung. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Ob und wann eine gewerbliche Tätigkeit mit Kryptowährungen vorliegt hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss einzeln geprüft werden. Für Firmen, die finanzielle Leistungen rund um Kryptowährungen anbieten, gibt es seit 10. Jänner 2020 auch eine gesetzliche Meldepflicht, die bei der Finanzmarktaufsicht eingebracht werden muss. Grund dafür sind die AML5-Richtlinien, welche europaweit gelten.

Derzeitige Entwicklungen in Österreich

In Österreich gibt es zunehmend mehr Unternehmen, die sich mit Kryptowährungen befassen und auch die staatlichen Institutionen beschäftigen sich verstärkt mit der Thematik. Auch im neuen Regierungsprogramm finden sich mehrere Punkte zur Blockchain und der Entwicklung von virtuellen Währungen. Mit vielen FinTechs und innovativen StartUps kann das kleine Land auch auf internationaler Ebene mithalten. Auch das erste Bezahlterminal, welches  Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptiert, stammt aus Österreich.

Quellen
https://www.fma.gv.at/querschnittsthemfintechnavigator/bitcoin-co/
https://www.wko.at/branchinformation-consulting/finanzdienstleister/blockchain-und-virtuellewaehrung.html
https://www.tpa-group.at/tpa-erklaert/tpa-erklaert-kryptowaehrung
https://www.bankaustria.at/blog-bitcoin–kryptowaehrungen-und-technik.jsp
https://de.cointelegraph.com/news/ingenico-und-salamantex-prasentieren-kassenterminal-mit-krypto-bezahlfunktion

Haftungsausschluss: Die in diesem Blog-Post bereitgestellten Informationen dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Genauigkeit. Für detaillierte Informationen über Regulierungen dem legalen Status von Kryptowährungen empfehlen wir, sich an einen zugelassenen Rechtsberater im jeweiligen Land zu wenden.

Krypto Steuern einfach mit Blockpit!

Deine Krypto Steuererklärung machst du schnell und unkompliziert mit dem Krypto Steuerrechner von Blockpit.

Twitter
Telegram
LinkedIn
Facebook

Diese Beiträge könnten dich auch interessieren

Masternodes Steuern in Deutschland

Masternodes und Steuern

Der Betrieb einer Masternode ist bei näherer Betrachtung durchaus mit einer Miningtätigkeit vergleichbar. Da Mining in der Regel den gewerblichen Einkünften zugeordnet wird, muss dies

Haftungsausschluss: Die in diesem Blog-Beitrag bereitgestellten Informationen dienen nur der allgemeinen Information. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen vervollständigt und erheben weder Anspruch auf Richtigkeit noch auf Genauigkeit. Für detaillierte Informationen zu Krypto-Regulierungen empfehlen wir, einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu kontaktieren. Sollten Fragen auftauchen, können Sie uns gerne über unsere Social-Media-Kanäle kontaktieren.

Das große Blockpit Oster-Gewinnspiel!
Der Osterhase und Blockpit verlosen exklusive Preise im Gesamtwert von über 2.500 Euro. Aber nur noch bis zum 19. April.