Steuern auf Kryptowährungen Liechtenstein?

Das viertkleinste Land in Europa wird oft auf der Landkarte übersehen, wenn es aber um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Kryptowährungen geht bekommt Liechtenstein auch international viel Aufmerksamkeit. Auch Prinz Alois von und zu Liechtenstein, welcher das Fürstentum regiert, meint, dass Kryptowährungen “etwas sind mit dem man sich in Zukunft beschäftigen muss” und Blockchain-Technologien eingesetzt werden können um den Mikrostaat zu verwalten.

Der legale Status von Kryptowährungen in Liechtenstein

Durch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) sind virtuelle Währungen offiziell definiert als „digitale Geldeinheiten, welche gegen gesetzliche Zahlungsmittel getauscht, zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen oder zur Wertaufbewahrung verwendet werden können und somit die Funktion von gesetzlichen Zahlungsmitteln übernehmen.“ Es ist dabei wichtig anzumerken, dass Liechtenstein virtuelle Währungen also nicht als gesetzliche Zahlungsmittel per se ansieht, sondern ihnen nur die Funktion von gesetzlichen Zahlungsmitteln zuweist. Die FMA hat übrigens online auch Factsheets bereitgestellt, in denen das Konzept von Kryptowährungen und Co. erklärt wird.
Auch die Ähnlichkeit zu Fiat-Währungen wird von der FMA angesprochen: virtuelle Währungen dienen als digitale Vertreter von Barwert, der nicht von Zentralbanken oder Behörden herausgegeben wird.

In der neuesten Ergänzung des Due Diligence Acts von Liechtenstein, welcher sich auch mit AML und CFT beschäftigt, finden virtuelle Währungen erstmals eine Erwähnung. Die Kategorie bureau de change wird “jeder natürlichen oder legalen person, welche den Austausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln […] mit virtuellen Währungen und umgekehrt vornimmt” auferlegt.

Nach aktuellen Bedingungen braucht man keine Lizenz um virtuelle Währungen zu benutzen oder zu produzieren. Nach dem jeweiligen Geschäftsmodell kann es aber gewisse rechtliche Auflagen geben. Es wird deshalb empfohlen, sich bei genauen Vorhaben mit der FMA in Kontakt zu setzen.

Die Besteuerung von Kryptowährungen in Liechtenstein

In Liechtenstein wird rechtlich zwischen natürlichen und juristischen Personen, welche Kryptowährungen benutzen, unterschieden. Im folgenden Abschnitt werden die Regulierungen und steuerlichen Situationen beider Parteien genauer beschrieben.

Besteuerung von natürlichen Personen
Das Einkommen und alle beweglichen oder unbeweglichen Anlagen natürlicher Personen, deren permanenter oder habitueller Wohnsitz in Liechtenstein ist, unterliegen auch der Besteuerung in Liechtenstein. Was den Mikrostaat dabei besonders macht ist, dass die Vermögenssteuer schon in der Einkommenssteuer inkludiert ist, und es so keine doppelte Besteuerung geben kann. Die Einkommensquelle unterliegt also entweder der Vermögenssteuer oder der Einkommenssteuer (in welcher die Vermögenssteuer schon inkludiert ist). Die Einkommenssteuer kann zwischen 3,5% bis 28% betragen, die Vermögenssteuer fallt zwischen 0,8% bis 0,96% aus. Außerdem muss jede natürliche Person ihr Kryptoportfolio jährlich deklarieren und in Schweizer Franken umrechnen.
Einnahmen durch Spekulierung sind in Liechtenstein steuerfrei und müssen nicht separat deklariert werden. Das ist nicht nur weil Liechtenstein mit Krypto-Themen sehr progressiv umgeht, sondern auch weil sie damit viel administrative Hürden weglassen wollen.
Mining wird in Liechtenstein als Einkommensquelle gesehen und unterliegt deswegen auch der Einkommenssteuer. Die Ausgaben, wie z.B. Strom- und IT-Kosten sind aber steuerlich absetzbar.

Die steuerliche Situation von ICOs und Token Generation Events in Liechtenstein
Nach jetziger Rechtslage kategorisiert Liechtenstein Coins und Token in vier verschiedene Kategorien. Ausschlaggebend dabei sind deren Eigenschaften, welche die FMA durch das Whitepaper und die steuerliche Situation des Geschäftsführers ermittelt. Wichtig dabei ist anzumerken, dass die FMA jeden Fall einzeln beurteilt und es deswegen empfohlen wird sie für eine genaue Beratung zu kontaktieren. Im Folgenden werden die vier anerkannten Kategorien und ihre steuerliche Situation in Liechtenstein vorgestellt.

  • Utility Token: Sie werden als Dienstleistung angesehen und alle Einnahmen, die durch sie erwirtschaftet werden unterliegen der Besteuerung als Zweckgesellschaft.
  • Equity/Security Token: Bei dieser Art von Token sind Emissionsabgaben zu beachten. Außerdem, kann auch das schweizerische Stempelgesetz Anwendung finden, je nachdem um welche Geschäftsform es sich genau handelt.
  • Currency Token: Diese Token haben die Funktion von Währung, z.B. Bitcoin. Die Besteuerung hängt davon ab von wem und zu welchem Zweck sie benutzt werden.
  • Contributions: Tokens die wie Spenden zählen fallen in diese Kategorie und sind steuerfrei. Dabei muss man aber beachten, dass sie nur für Spenden von Liechtenstein steuerfrei sind. Wenn, z.B., jemand aus Deutschland nach Liechtenstein spendet kommt die deutsche Besteuerung zur Anwendung.

Die Besteuerung juristischer Personen
Eine geringe Körperschaftssteuer in Verbindung mit dem Europäischen Wirtschaftsraum (nicht aber der Europäischen Union!) bringen Lichtenstein schon eine ganze Weile den Ruf als Steuerparadies. Die Bestuerung juristischer Personen ist im Fürstentum aber weitaus komplexer als die von natürlichen Personen.
Gewinne, die durch Investitionen in Kryptowährungen erbracht werden, sind leider nicht steuerfrei. Alle Wertveränderungen müssen deklariert werden und unterliegen einer Ertragssteuer von 12,5%. Dieser Steuersatz kann jedoch reduziert werden, indem die Eigenkapitalrendite abgezogen wird. Der Satz dafür ändert sich jährlich und liegt derzeit bei 4%, was bedeutet, dass die Ertragssteuer effektiv auf 8,5% gesenkt werden kann.

Die größte Herausforderung für Unternehmen in Liechtenstein ist jedoch die Buchhaltung aller Krypto-basierten Tätigkeiten. Nach jetziger Rechtslage muss im Mikrostaat sämtliche Buchhaltung in Euro, Schweizer Franken oder US-Dollar geführt werden. Obwohl Liechtenstein sehr progressiv ist was Bitcoin und Co. angeht, erkennt ihre Buchhaltungssoftware Transaktionen von Kryptowährungen noch nicht. Deswegen bedeutet das Handeln mit virtuellen Währungen in Lichtenstein leider zurzeit ziemlich viel Papierkram, was darin resultiert, dass gerne Krypto-Exchange-Seiten als Beleg für Transaktionen hergenommen werden.

Neueste Entwicklungen in Liechtenstein

Das Fürstentum versucht mit verschiedenen Ansätzen eine Krypto-freundliche Umgebung zu schaffen indem sie die Regulierungen in Zukunft attraktiver gestalten wollen und Forschungsinstitutionen einführen.
Im House of Blockchain in der Hauptstadt Vaduz gibt es viele Räumlichkeiten für Krypto-Firmen und die Institution zielt auch sonst darauf ab ein globaler Umschlagplatz für virtuelle Währungen zu werden. Auch die Universität von Liechtenstein (Ja, es gibt in dem Mikrostaat auch eine Universität!) bietet seit Anfang 2019 einen Diplomstudiengang zu “Blockchain in Finance and FinTech” an. Dieser ist in Kollaboration mit der Bank Frick, welche auch das Blockchain Research Center finanziert hat.

Haftungsausschluss: Die in diesem Blog-Post bereitgestellten Informationen dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Genauigkeit. Für detaillierte Informationen über Regulierungen dem legalen Status von Kryptowährungen empfehlen wir, sich an einen zugelassenen Rechtsberater im jeweiligen Land zu wenden.

Quellen
https://www.fma-li.li/de/finanzplatz/fintech-in-liechtenstein/geschaftsmodelle.html
https://cryptoresearch.report/crypto-research/taxation-cryptocurrencies-europe/
https://crushcrypto.com/cryptocurrency-regulations-in-liechtenstein/
https://www.escapeartist.com/blog/liechtenstein-a-small-country-with-a-huge-crypto-market/
Bitcoin Exchange Guide (2019). https://bitcoinexchangeguide.com/bank-frick-funds-a-blockchain-research-center-at-the-university-of-liechtenstein/
The Law Library of Congress (2019). https://www.loc.gov/law/help/cryptocurrency/world-survey.php#liechtenstein
University of Liechtenstein (2019). https://www.uni.li/de/weiterbildung/themen/banking-und-finance/zertifikatsstudiengang-blockchain
House of Blockchain (2019). https://www.hob.li/
Hanselmann, H. & Sozzi, E. (2016). http://www.confida.li/fileadmin/user_upload/confida/documents/news/Attraktive_Besteuerung_in_FL.pdf
Langer, M. & Nägele T. (2018) https://isistax.ch/wp-content/uploads/2018/11/Pr%C3%A4sentation-Tax-Talks-2018_20.11.2018_Beilage.pdf

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