Wie werden Kryptowährungen in der Schweiz rechtlich behandelt?

In der Schweiz sind die einzelnen Kantone verpflichtet, Einkommens- und Vermögenssteuer auf das gesamte Vermögen der im Kanton ansässigen Steuerpflichtigen zu erheben. Die Steuersätze sind je nach Kanton unterschiedlich. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) betrachtet Kryptowährungen als Vermögen: Sie unterliegen der schweizerischen Vermögenssteuer und sind in der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Kryptowährungen werden für die Vermögenssteuer wie Fremdwährungen behandelt.

Steuern auf Bitcoin und Co. für Privatpersonen in der Schweiz

Inhaber von Bitcoins oder anderen Kryptowährungen werden mit dem von den Steuerbehörden am 31. Dezember des Steuerjahres festgelegten Satz besteuert. So betrug der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung am 31. Dezember 2017 ermittelte Wechselkurs für Bitcoin CHF 13.784,38 (rund $ 14,500). Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt neben Bitcoin auch Wechselkurse für andere Kryptowährungen zur Verfügung. Diese Sätze sind eine Empfehlung an die kantonalen Steuerbehörden für die Vermögenssteuer. Die Kurse basieren auf dem Durchschnittswert von verschiedenen Exchanges.

Einkommenssteuer auf Kryptowährungen in der Schweiz

Wenn ein Angestellter bzw. eine Angestelle Bitcoins oder andere Kryptowährungen als Gehalt erhält, ist dies Teil des steuerpflichtigen Einkommens. In der Gehaltsabrechnung ist der Wert der Kryptowährung in Schweizer Franken zum Zeitpunkt des Erhalts zu vermerken. Bei Selbstständigen, die Bitcoins oder andere Kryptowährungen für die Erbringung ihrer Leistungen annehmen, sind diese Einkünfte ebenfalls in Höhe des Franken-Gegenwerts in das Einkommen einzubeziehen.

Jedes Einkommen, das eine natürliche Person durch Mining erzielt, muss steuerlich berücksichtigt werden. Je nach Beschäftigungsart gilt die erhaltene Vergütung als Einkommen aus Lohnarbeit oder selbständiger Erwerbstätigkeit. Wenn der Handel mit Kryptowährungen auf im professionellen Ausmaß betrieben wird, sind Gewinne daraus steuerpflichtig und Verluste steuerlich absetzbar.

Kapitalgewinne aus beweglichem Privatvermögen, zu denen auch Kryptowährungen gehören, unterliegen in der Regel keiner Besteuerung und Verluste daher steuerlich nicht abzugsfähig.

Kryptowährungen und Regulierungen für Unternehmen in der Schweiz

Professionelles Trading mit Bitcoin und Co. sowie der Betrieb von Exchanges fallen in der Schweiz in der Regel unter das Anti-Geldwäsche-Gesetz und unterliegen daher einer Reihe von Sorgfaltspflichten. Das Anti-Geldwäsche-Gesetz gilt für Personen, die Kryptowährungen gegen Fiat-Geld oder andere Kryptowährungen eintauschen und für Anbieter von Wallets. Exchanges müssen sich in der Schweiz verpflichtend registrieren und eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) einholen.

Betreiber von Finanzmarkt-ähnlichen Infrastrukturen unterliegen der Bewilligung der FINMA.

Statements der Regierung zu Kryptowährungen

Der Bundesrat warnt weiterhin vor Risiken in den Bereichen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Betrug, betont aber auch die Vorteile und Potenziale, die neue Technologien wie Blockchain bieten. Aus diesem Grund wurden die regulatorischen Hürden für Fintech-Unternehmen, Anbieter mobiler Zahlungssysteme und Online-Peer-to-Peer-Kredite durch eine Änderung der Bankenverordnung reduziert. Die Schweiz will Unternehmen die Möglichkeit bieten, innovative Geschäftsideen in einem begrenzten Rahmen zu testen, ohne sich an kostspielige und zeitaufwändige Vorschriften halten zu müssen. So befreit die Schweiz beispielsweise Anbieter, die öffentliche Gelder bis zu einem Gesamtwert von CHF 1 Mio. (ca. $ 1,05 Mio.) annehmen, von der Pflicht zur Erteilung einer Banklizenz.

Unternehmen, die von dieser Befreiung Gebrauch machen, müssen ihre Kunden jedoch schriftlich darüber informieren, dass die Firma nicht der Finanzmarktaufsicht untersteht und dass die Einlagen nicht durch eine Einlagensicherung geschützt sind.

Im Januar 2018 berichtete das Schweizer Staatssekretariat für internationale Finanzen (SIF), dass es eine Arbeitsgruppe für Blockchain und Initial Coin Offerings (ICOs) einrichten werde.

Haftungsausschluss
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Genauigkeit. Für detaillierte Informationen zu den Krypto-Vorschriften empfehlen wir, sich an einen zugelassenen Rechtsberater im jeweiligen Land zu wenden. Bei Fragen können Sie uns gerne über support@blockpit.io oder einen unserer anderen Kanäle kontaktieren.

Quellen

https://complyadvantage.com/knowledgebase/crypto-regulations/cryptocurrency-regulations-switzerland/
https://www.finma.ch/news/2017/09/20170929-mm-ico/
http://www.loc.gov/law/help/cryptocurrency/switzerland.php
https://www.ch.ch/tax-source/
https://www.myscience.ch/living/taxes
https://www.swissinfo.ch/eng/empty-coffers-_church-tax-issue-divides-swiss-catholics/36453132

Krypto Steuern einfach mit Blockpit!

Deine Krypto Steuererklärung machst du schnell und unkompliziert mit dem Krypto Steuerrechner von Blockpit.

Twitter
Telegram
LinkedIn
Facebook

Diese Beiträge könnten dich auch interessieren

To all Italian crypto owners: use Blockpit – your crypto tax tool & be on the safe side in 2023

According to the proposed budget for the upcoming fiscal year, the new government in Italy intends to levy a 26% tax on capital gains from cryptocurrency trading. Italians will soon be required to declare their digital assets and pay 14% tax on their holdings. Italy is now the second country in shortest time to force crypto tax law. Also Portugal also imposed a tax rate of 28% for crypto holdings

Haftungsausschluss: Die in diesem Blog-Beitrag bereitgestellten Informationen dienen nur der allgemeinen Information. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen vervollständigt und erheben weder Anspruch auf Richtigkeit noch auf Genauigkeit. Für detaillierte Informationen zu Krypto-Regulierungen empfehlen wir, einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu kontaktieren. Sollten Fragen auftauchen, können Sie uns gerne über unsere Social-Media-Kanäle kontaktieren.

Das große Blockpit Oster-Gewinnspiel!
Der Osterhase und Blockpit verlosen exklusive Preise im Gesamtwert von über 2.500 Euro. Aber nur noch bis zum 19. April.