Die Schweiz ist keinesfalls ein eintöniges Land, was man alleine schon an den Kulturunterschieden und den offiziellen Sprachen merkt. Im Sinne von Dezentralisierung hat auch jeder einzelne Schweizer Kanton seine eigenen Gesetze und Regelungen. Diese kleinen Unterschiede wirken sich natürlich auch auf die Gesetze und Versteuerung von Kryptowährungen aus. In diesem Beitrag wird die rechtliche Lage in den Kantonen Zürich, Bern und Luzern thematisiert.
Kryptowährungen in der Schweiz
In der Schweiz darf jeder Kanton seine eigenen Gesetze und Regulierungen bis zu einem gewissen Grad selbst bestimmen, was oft zu Verwirrung führen kann. Oder wie die Schweizer dazu sagen: Es herrscht der sogenannte “Kantönligeist“. Dementsprechend unterliegen auch die genauen Steuersätze für Einkommen und Vermögen der kantonalen Behörde.
Generell können private Personen ihre Kryptowährungen entweder beim Bargeld oder im Wertschriftenverzeichnis versteuern. Firmen haben darüber hinaus noch die Möglichkeit sie entweder als Bestand in Vorrat einzutragen oder als “immaterielle Vermögenswerte” zu deklarieren. Für die Deklaration ist der Ausdruck des digitalen Wallets am Ende der Steuerperiode und die Feststellung der Kurswerte durch die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) die Basis.
Versteuerung von Kryptowährungen in den Schweizer Kantonen
Zürich
Das Kanton Zürich sieht Kryptowährungen als “digitale Zahlungsmittel, die als Zahlungsmittel und Kapitalanlage dienen” und vergleicht den Besitz von Bitcoin und Co. mit dem von Bargeld oder Edelmetallen. In Zürich unterliegen sie der Vermögenssteuer und werden als “übriges Guthaben” im Wertschriftenverzeichnis aufgeführt. Kapitalgewinne aus beweglichem Privatvermögen sind steuerfrei und Kapitalverluste sind steuerlich unbeachtlich. Mining Zählt dabei auch als steuerbares Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.
Bern
Im Privatvermögen unterliegen Kryptowährungen der Vermögenssteuer und werden in die Kategorie “Diverses” eingeordnet. Auch in Bern sind Kapitalgewinne aus beweglichem Privatvermögen steuerfrei und unterliegen nicht der Einkommenssteuer. Hier zählen Trading und Mining als selbstständige Erwerbstätigkeit. Liegt diese vor, gelten virtuelle Währungen auch als Geschäftsvermögen und die Gewinne sind steuerbar. Für Kryptowährungen im Geschäftsvermögen bestimmt das Buchwertprinzip (Kursgewinn auf gehaltenen Wertpapieren muss als Einkommen versteuert werden) und die dazugehörige Vermögenssteuer den Steuersatz.
Luzern
In Luzern unterliegen Kryptowährungen der Vermögenssteuer und sind im Wertschriftenverzeichnis als “übriges Guthaben” aufzuführen. Auch hier ist durch einen Ausdruck des Wallets und die Durchschnittswerte der ESTV für die Deklaration maßgeblich. Kapitalgewinne aus beweglichen Privatvermögen sind auch hier steuerfrei.
Steuersätze für Privatpersonen (2019)
Die Einkommenssteuer bewegt sich in der Schweiz 2019 zwischen 22% bis 44% und hängt vom jeweiligen Kanton, der Höhe des Einkommens, Familienstand und Konfession ab. Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 34%.
- Luzern liegt im unteren Drittel mit 31%
- Größere Städte haben höhere Steuernsätze, und so liegt Zürich bei 39% und Bern bei 41%
- Eine gesetzliche Freigrenze, die nicht besteuert wird, gibt es in diesen Kantonen leider nicht.
Die Vermögenssteuer beträgt in der Schweiz bis zu 10 Promille und hängt auch wieder von demographischen Faktoren sowie vom Kanton ab.
- Luzern liegt dabei wieder im unteren Drittel, bei 2,6 Promille
- Bern liegt bei 5,8 Promille und hier wird das Vermögen einer natürlichen Person erst ab 97.000 CHF versteuert
- Zürich liegt nur knapp höher bei 6,1 Promille und hier gibt es eine Freigrenze von 77.000 CHF
Steuersätze für Firmen (2019)
Die Gewinnsteuersätze in der Schweiz bewegen sich je nach Kanton zwischen 12 bis 24%. Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 17%.
- Besonders die Kantone der Zentralschweiz haben die tiefsten ordentlichen Gewinnsteuersätze: Luzern hat dabei den Niedrigsten mit 12%
- Im Gegensatz dazu haben die Kantone mit größeren Städten die höchsten Steuersätze in der Schweiz: Zürich und Bern weisen beide Gewinnsteuersätze von je knapp 21% auf.
Die genauen Steuersätze für Einkommens- und Vermögenssteuer werden jährlich von den einzelnen Kantonen auf ihren Webseiten bereitgestellt. Für genauere Infos zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Besteuerung von virtuellen Währungen in den jeweiligen Kantonen ist es empfehlenswert die Webseiten der Behörden aufzusuchen und Experten zu schweizerischem Steuerrecht zu kontaktieren.
Derzeitige Entwicklungen
Die Schweiz weist robuste gesetzliche Rahmenbedingungen für die Behandlung von Kryptowährungen auf, weswegen auch viele Krypto- und Blockchain-Firmen ihren Hauptsitz in der Eidgenossenschaft haben. Die Ethereum Foundation und sogar Facebook’s Libra Association nennen das kleine Land ihr Zuhause. Im Kanton Zug, welches auch als “Krypto-Valley” bekannt ist, kann man einen Teil seiner Steuern bereits in Bitcoin bezahlen. All diese Entwicklungen deuten darauf hin, dass die Schweiz auch in Zukunft eine progressive Position zum Thema Kryptowährungen einnehmen wird.
Haftungsausschluss: Die in diesem Blog-Post bereitgestellten Informationen dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Genauigkeit. Für detaillierte Informationen über Regulierungen dem legalen Status von Kryptowährungen empfehlen wir, sich an einen zugelassenen Rechtsberater im jeweiligen Land zu wenden.
Quellen
https://kryptosteuerguide.com/
https://www.nzz.ch/schweiz/schweizer-steuersystem-vermoegenssteuer-als-sonderfall-ld.1458205
https://www.estv.admin.ch/estv/home/allgemein/steuerstatistikfachinformationsteuerbelastungsteuerbelastung.html
Clarity on Swiss Taxes von KPMG (2019). https://assets.kpmg/content/dam/kpmg/ch/pdf/clarity-on-swiss-taxes-2019-de.pdf
http://www.taxinfo.sv.fin.be.ch/taxinfo/display/taxinfo/Kryptow%C3%A4hrungen
http://www.taxinfo.sv.fin.be.ch/taxinfo/display/taxinfo/Freigrenze+bei+der+Verm%C3%B6genssteuer
https://de.statista.com/statistik/datstudie/513723/umfrage/vermoegenssteuersaetze-in-der-schweiz-nach-kanton
https://steuern.lu.ch/natuerlichepersonu_selbstaendig_erwerbenu_vermoegenssteuer