Kryptowährungen richtig in die Steuererklärung eintragen [Deutschland]

Kryptowährungen in die Steuererklärung eintragen

Wenn du als Privatperson in Kryptowährungen und -Assets wie Bitcoin und Co. investierst, kannst du damit eine Steuerpflicht auslösen. Dann musst du Kryptowährungen in die Steuererklärung eintragen.

Voraussetzung dafür ist, dass du in Deutschland deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hast. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sollten dem Finanzamt nicht verschwiegen werden.

Krypto-Assets gelten in Deutschland als “andere Wirtschaftsgüter” und der Verkauf zählt als privates Veräußerungsgeschäft. Gewinne müssen daher zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert und auch selbst richtig in der jährlichen Steuererklärung eingetragen werden.

Inhalt

Wo trage ich Kryptowährungen in die Steuererklärung ein?

Die Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) einzutragen. 

Die Ermittlung des Überschusses ermittelt sich aus dem Veräußerungspreis, abzüglich der Anschaffungskosten und den Veräußerungskosten. Der Überschuss unterliegt dann der Besteuerung. 

Je nach persönlicher Einstufung beträgt der Steuersatz zwischen 0% und 45%.

Mehr zum Thema: Wie hoch sind die Steuern auf Kryptowährungen?


Achtung: Veräußerungsverluste können nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Das heißt, dass die Verluste lediglich innerhalb der Einkünfte durch Kryptowährungen und anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden können. Siehe auch: Verluste steuerlich geltend machen.

Die Steuererklärung kann in Deutschland manuell oder mittels Elster elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden – Anlage SO (Sonstige Einkünfte)

Wichtig für deine Angaben ist auch das Hauptformular ESt 1 A.

Falls du Termingeschäfte abgewickelt hast, benötigst du zusätzlich das Anlageformular KAP.

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Steuererklärung: Anlage SO für Kryptowährungen ausfüllen

In Folge zeigen wir dir, wie du die für Kryptowährungen relevanten Teile in der Anlage SO richtig ausfüllst. 


Wenn du deinen individuellen Krypto Steuerreport mit Blockpit erstellst, erhältst du ein vorausgefülltes Steuerformular, das du einfach kopieren kannst.

Auf Seite 2 von Anlage SO findest du die anderen Wirtschaftsgüter:

Andere Wirtschaftsgueter
Krypto in der Steuererklärung: Anlage SO – “Andere Wirtschaftsgüter”

Zeile 42: Du kannst hier allgemein “Kryptowährungen” oder auch den Namen eines bestimmten Assets eintragen. Wenn es sich um mehrere Assets handelt, kannst du auf deinen angehängten Blockpit Steuerreport verweisen.

Zeile 43: Trage hier das ganze Jahr ein. Für 2022 wäre das 01.01.2022 bis 31.12.2022.

Zeile 44: Hier muss der Veräußerungspreis stehen (deines Portfolios, d.h. deiner gesamten Assets).

Zeile 45: Trage hier die Anschaffungskosten, also den Kaufpreis ein (deines Portfolios, d.h. deiner gesamten Assets).

Zeile 46: Das können zum Beispiel Transaktionsgebühren sein. Blockpit zieht diese bereits automatisch vom Gewinn ab, weshalb sie hier nicht nochmal angegeben werden sollten.

Zeile 47: Aus Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten ergibt sich der Gewinn oder Verlust.

Zeile 48: Übertrage den Wert aus Zeile 47 in Feld 114. Hinweis: Feld 115 ist für Ehepartner:innen.

Zeile 49: Gewinne oder Verluste aus weiteren Veräußerungen, wie zum Beispiel aus Kunst- oder Goldverkäufen, kommen in Feld 116. Hinweis: Feld 117 ist für Ehepartner:innen.

Auf Seite 1 von Anlage SO findest du die Leistungen. Hier werden Einkünfte aus Kryptowährungen, wie zum Beispiel Lending oder Staking, eingetragen.

Krypto in der Steuererklärung: Anlage SO – "Leistungen"
Krypto in der Steuererklärung: Anlage SO – “Leistungen”

Zeile 10: Benenne links die Art der Einkünfte und trage rechts den Wert ein. Mehrere verschiedene Einkünfte kannst du auch separat auf einer Anlage angeben und in Zeile 10 entsprechend auf diese Anlage verweisen. Blockpit summiert alle Einkünfte hier in Zeile 10.

Zeile 11: Eine weitere Einkunftsart kann hier eingetragen werden.

Zeile 12: Summiere die Werte aus Zeile 10 und 11.

Zeile 13: Hier können wieder eventuelle Werbungskosten eingetragen werden, die dann abgezogen werden.
Zeile 14: Aus Einnahmen abzüglich Werbungskosten ergeben sich die Einkünfte.

Steuererklärung: Anlage KAP für Kryptowährungen ausfüllen

Solltest du Termingeschäfte abgewickelt haben, musst du diese im Anlageformular KAP eintragen.

Krypto in der Steuererklärung: Anlage KAP
Krypto in der Steuererklärung: Anlage KAP

Zeile 19 und 21: Trage hier die Gewinne aus Termingeschäften ein.

Zeile 24: Hier müssen die Verluste aus Termingeschäften hin.

Elster: Krypto in der elektronischen Steuererklärung angeben

In elektronischen Steuerportal Elster können die entsprechenden Anlagen (SO oder KAP) beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung über den Button “Anlagen hinzufügen/entfernen” links unten hinzugefügt werden.

Krypto in der elektronischen Steuererklärung: Anlagen hinzufügen
Krypto in der elektronischen Steuererklärung: Anlagen hinzufügen
Krypto in der elektronischen Steuererklärung: Anlage KAP & Anlage SO auswählen
Krypto in der elektronischen Steuererklärung: Anlage KAP & Anlage SO auswählen

Die Anlagen werden dann nach demselben Schema befüllt, wie oben im Artikel beschrieben.

Bei der elektronischen Variante kann unter “Andere Wirtschaftsgüter” jede einzelne private Transaktion deklariert und hinzugefügt werden.

Da dies aber bei händischer Eingabe hunderter Transaktionen einen massiven Aufwand bedeuten würde, empfehlen wir eine „gesonderte Aufstellung“ als Einzelposition zu erfassen.

Das heißt, eine Einzelaufstellung von steuerrelevanten Transaktionen einer Kategorie (in diesem Fall “Kryptowährungen” oder “Digitale Assets”) zusammenzufassen. Dazu einfach die Gesamtsumme aus dem Blockpit Steuerreport als Veräußerungspreis angeben

Elster: Kryptowährungen in der Anlage SO unter "Andere Wirtschaftsgüter" eintragen
Elster: Kryptowährungen in der Anlage SO unter “Andere Wirtschaftsgüter” eintragen
Elster: Kryptowährungen können in Anlage SO einzeln oder als gesammelte Position eingetragen werden
Elster: Kryptowährungen können in Anlage SO einzeln oder als gesammelte Position eingetragen werden


Hinweis: Belege oder separate Aufstellungen müssen nicht zusätzlich eingereicht werden. Bewahre diese für eventuelle Rückfragen durch das Finanzamt jedoch auf. Sollten Belege angefordert werden, können diese in Elster unter Formulare & Leistungen -> alle Formulare -> Belegnachreichung zur Steuererklärung nachgereicht werden.

Deine Krypto Steuererklärung einfach mit Blockpit

Die Krypto Steuersoftware von Blockpit berechnet dir nicht nur einen individuellen Steuerreport nach dem deutschen Steuersystem, sondern zeigt dir auch an, wo du in der Steuererklärung welche Werte eintragen musst. Das erspart viel Arbeit und Mühe – du kannst das Ganze dann einfach in deine Steuererklärung kopieren.

Zuerst siehst du folgende Übersicht:

Krypto Steuererklärung von Blockpit
Dein individueller Steuerreport von Blockpit

Darauf folgen die vorausgefüllte Anlage SO und Anlage KAP, in denen alle Gewinne und Verluste bereits an der richtigen Stelle eingetragen sind.

Natürlich gibt es auch noch eine detaillierte Aufstellung deiner Bestände und all deiner Transaktionen. Sieh dir am besten unseren Muster-Steuerreport an und überzeuge dich selbst!

FAQ

Wo trägt man Krypto Gewinne in die Steuererklärung ein? 

Die Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) einzutragen. Falls du Termingeschäfte abgewickelt hast, müssen diese in Anlage KAP.

Die Steuererklärung kann in Deutschland manuell oder mittels Elster elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Wo trägt man Krypto Verluste in die Steuererklärung ein?

Die Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) einzutragen. Falls du Termingeschäfte abgewickelt hast, müssen diese in Anlage KAP.

Die Steuererklärung kann in Deutschland manuell oder mittels Elster elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Steuerpflicht: Wann muss ich Kryptowährungen versteuern?

Krypto-Assets gelten in Deutschland als sonstige Wirtschaftsgüter. Der Verkauf zählt als privates Veräußerungsgeschäft. Gewinne müssen daher zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. 

Zu beachten sind außerdem Spekulationsfrist und Freigrenze. Nur Veräußerungen bei einer Haltedauer von unter einem Jahr lösen eine Steuerpflicht aus. Gewinne sind erst über der Freigrenze von 600€ zu versteuern.

Steuerfreiheit: Wann muss ich Kryptowährungen nicht versteuern?

Die Einstufung als sonstiges Wirtschaftsgut bringt für Anleger:innen in Deutschland einen besonderen Vorteil: Gewinne bleiben bis zur jährlichen Freigrenze von 600€ oder beim Verkauf nach der Spekulationsfrist von einem Jahr (min. 365 Tage) steuerfrei. 

Für die laufenden Einkünfte aus Kryptowährungen, wie zum Beispiel Staking oder Lending, gilt die jährliche Freigrenze von 256€.

Wann ist Krypto Handel gewerblich?

Dies ist nicht einfach zu beantworten und immer vom Einzelfall abhängig.

Es stellt sich die Frage, ob im Gesamtbild eine gewerbliche Tätigkeit entfaltet wird. Investitionen für Dritte, eine hohe Anzahl an Transaktionen als auch hochpreisige Transaktionen sind Indizien, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer gewerblichen Verortung führen.

Durchschnittliche Miner:innen, die kostendeckend operieren, weisen jedoch wahrscheinlich eine Operationsdichte auf, die einen Gewerbebetrieb nahelegen.

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Haftungsausschluss: Die in diesem Blog-Beitrag bereitgestellten Informationen dienen nur der allgemeinen Information. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen vervollständigt und erheben weder Anspruch auf Richtigkeit noch auf Genauigkeit. Für detaillierte Informationen zu Krypto-Regulierungen empfehlen wir, einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu kontaktieren. Sollten Fragen auftauchen, können Sie uns gerne über unsere Social-Media-Kanäle kontaktieren.

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