Steuern auf Bitcoin und Co. in Schweiz

Infos zur Versteuerung von Kryptowährungen

Kryptowährungen und Steuern in der Schweiz

In der Praxis wirft die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen manche Fragen auf. Müssen Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin & Co. versteuert werden? Fallen Steuern auf Gewinne aus Mining, Trading, Masternodes und Airdops und Co. an? Gibt es Trades, die in der Schweiz steuerfrei bleiben? Welche Berechnungsmethoden sind in der Schweiz erlaubt?
Auf dieser Infoseite finden Sie Antworten auf die Versteuerung von Kryptowährungen in der Schweiz. Dafür wurden die wichtigsten Kantone in Bezug auf Kryptowährungen ausgewählt.

Das Bundesministerium für Finanzen äußerte sich erstmals am 25.07.2017 zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen. Diese Klarstellungen enthalten Informationen zur steuerlichen Beurteilung von Vorgängen wie „Mining“ sowie der Bewertung von Kryptowährungen bzw. deren Besteuerung im Privat- und Betriebsvermögen.

Allgemeine Situation in der Schweiz

Grundsätzlich veröffentlicht jeder Kanton seine eigenen Regelungen bezüglich Kryptowährungen und Steuern. Die Steuersätze variieren je nach Kanton. Auf Ebene der Kantonsteuer sind die Kantone in der Gestaltung ihrer Steuertarife frei. Wir haben Informationen über die Versteuerung von Kryptowährungen im Kanton Zürich, Kanton Bern, Kanton Luzern, Kanton Zug und Kanton Basel.

Versteuerung von Kryptowährungen im Kanton Zürich

Nachfolgend werden die steuerrechtlichen Kantone einzeln erläutert beginnend beim Kanton Zürich. Kryptowährungen sind digitale Rechnungseinheiten, die als Zahlungsmittel und Kaptialanlage dienen können. Guthaben in Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer (§ 38 StG). Kapitalgewinne aus beweglichem Privatvermögen sind steuerfrei (§ 16 Abs. 3 StG) und Kapitalverluste sind steuerlich unbeachtlich. Es empfiehlt sich jedoch diese Transaktionen aufzuzeichnen und im Falle (z.B. auch Banken gegenüber als Herkunftsnachweis) vorweisen zu können. Detaillierte Informationen über die Versteuerung von digitalen Währungen im Kanton Zürich finden Sie in unserem kostenlosen und über 50 seitigen Kryptosteuerguide.

Versteuerung von Kryptowährungen im Kanton Bern

Der zweite wichtige Kanton in der Schweiz ist Bern. Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer (Art. 46 Abs. 1 StG). Wie beim übrigen Privatvermögen ist für die Bewertung der Verkehrswert per Stichtag 31. Dezember maßgebend. Hierbei ist auf den Jahresendkurs gemäß der verwendeten Handelsplattform abzustellen. Für die zehn bekanntesten Kryptowährungen – wie Bitcoin, Ethereum und Litecoin – publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) offizielle Steuerwerte, die dem Durchschnitt verschiedener Handels- plattformen entsprechen. Informationen zur Thematik Steuern auf Kryptowährungen im Privatvermögen, Geschäftsvermögen sowie die Einkommens- und Vermögenssteuer im Kanton Bern finden Sie ausführlich in unserem Kryptosteuerguide.

Versteuerung von Kryptowährungen im Kanton Luzern

Auch im Kanton Luzern unterliegen Kryptowährungen der Vermögenssteuer (§ 43 Abs. 1 StG). Auszuführen sind Kryptowährungen aus verfahrensökonomischen Gründen und entgegen der sachenrechtlichen Qualifikation im Guthaben- und Wertschriftenverzeichnis als übrige Guthaben. Um ein günstiges Steuerergebnis zu erreichen, sollten Sie bei der Steuererklärung einen vollständigen Report über Ihre Transaktionen vorweisen können. Mit Blockpit können Sie einen Steuerbericht erstellen. Mehr Informationen zur Versteuerung von Kryptowährugnen finden Sie im Kryptosteuerguide.

Versteuerung von Kryptowährungen im Kanton Zug

Als Heimat des Krypto-Valleys ist Zug prädestiniert dafür viele Kryptointeressierte anzuziehen. In der Steuererklärung werden Kryptowährungen als bewertbare und bewegliche Sache deklariert. Kryptowährungen unterliegen gemäß § 38 Abs. 1 StG zum Jahresendkurs zusammen mit den übrigen Vermögenswerten (Bankguthaben, Wertschriften, Fahrzeuge, Immobilien) der Vermögenssteuer. Die Blockpit-Plattform hilft Ihnen dabei, Gewinne und Verluste aus Trades automatisch zu dokumentieren. Wie Kursgewinne und -verluste sowie der gewerbsmäßiger Handel mit Kryptowährungen im Kanton Zug deklariert ist finden Sie im Kryptosteuerguide.

Versteuerung von Kryptowährungen im Kanton Basel

Verluste aus Spekulationsgeschäften können nur innerhalb dieser Einkunftsart gegengerechnet werden.

Für die gängigsten virtuellen Währungen publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) einen offiziellen Kurswert als Durchschnitt von verschiedenen Handelsplattformen. Zudem gibt es im Kanton Basel einen Unterschied bei der Deklaration von beweglichem Privatvermögen/Kapitalgewinn und beweglichem Geschäftsvermögen. In der Blockpit-Plattform können Sie alle Trades automatisiert aufzeichnen und in wenigen Minuten einen Steuerbericht erstellen, der für ein günstiges Steuerergebnis hilfreich ist. Auch bei Einkünften aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit muss im Kanton Basel unterschieden werden. Mehr Informationen finden Sie im kostenlosen Kryptosteuerguide.

Die Blockpit-Plattform

Alle Trades in einem übersichtlichen Dashboard

Kryptowährungen & Steuern sind eine oft schwer verständliche und komplizierte Thematik, daher liegt unser Fokus auf einer einfachen Bedienbarkeit sowie klaren Usability der Plattform. Die Versteuerung von Kryptos wie Bitcoin, Ethereum und Co. betrifft, wie man mittels cryptocurrency-tax.info sehen kann, nicht nur Investoren und Trader, sondern mittlerweile auch staatliche Institutionen und Firmen. Unser Partnernetzwerk mit zugelassenen Steuerberatern im Hintergrund liefert den Mehrwert, sich bei der Berechnung von Kryptosteuergewinnen nicht auf eine Blackbox ohne Garantie verlassen zu müssen, sondern auf einen offiziellen Bericht zurückgreifen zu können. Versteuern Sie ab jetzt Ihre Kryptowährungen richtig und bleiben Sie dank unserem geprüften Steuerbericht auf der richtigen Seite.

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