Security Token unterliegen in der Regel der Besteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG und werden ähnlich wie Aktien behandelt. Damit besteht keine Spekulationsfrist, und Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne unterliegen im Ergebnis dem besonderen Steuersatz von 25%. In diesem Artikel schauen wir uns an, welche Auswirkungen Security Token auf deine Krypto Steuern haben.
Inhalt
Typische Arten von Token
Grundsätzlich lassen sich Blockchain-basierte Assets sinnvollerweise in die folgenden Kategorien unterteilen:
Currency Token
Soll ausschließlich als alternatives Zahlungsmittel dienen und ist mit keinen Rechten verbunden.
Utility Token
Vergleichbar mit einem Gutschein, z.B. als Nutzungsrecht/Lizenz für eine (Software-)Dienstleistung ausgestaltet.
Stable Coins
Bilden einen Wert nach, z.B. eines gesetzlichen Zahlungsmittels.
Security Token
Digitalisierte Abbildung eines Vermögenswertes, der sowohl Rechte als auch Pflichten beinhalten kann, z.B. ähnlich einer Unternehmensbeteiligung.
Deine Krypto Steuern ganz einfach mit Blockpit!
Erstelle jetzt deinen individuellen Krypto Steuerreport für deine Steuererklärung. Unterstützt Staking, Mining, DeFi, NFTs und vieles mehr!
Besteuerung von Security Token
Was früher ICOs waren, sind heute Security Token Offerings, kurz STOs. Dabei sammeln Unternehmen durch den Verkauf sogenannter Security Token in der Regel Eigen- oder Fremdkapital ein.
Ein Security Token kann dabei aufsichtsrechtlich ein Wertpapier darstellen.
In Deutschland sind die typischen Charakteristika eines Wertpapieres Übertragbarkeit, Handelbarkeit und die Ausstattung mit wertpapierähnlichen Rechten.
Für Security Token, die diese Voraussetzungen erfüllen, besteht demnach eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie von den Aufsichtsbehörden als regulierte Finanzinstrumente eingeordnet werden.
Weitere Informationen darüber können auf der Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter diesem Link abgerufen werden.
Bei der steuerlichen Behandlung bestehen für Privatanleger:innen deutliche Unterschiede zu Currency oder Utlility Token.
Security Token stellen im deutschen Steuerrecht keine privaten Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23 EStG dar, sondern unterliegen je nach Ausgestaltung als eigenkapital- oder fremdkapitalähnliche Wertpapiere, der Besteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG.
Steuerlich werden Security Token also ähnlich wie Aktien behandelt. Damit besteht z.B. auch keine Spekulationsfrist, nach welcher einer etwaiger Veräußerungsgewinn bzw. -verlust steuerfrei wäre.
Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne unterliegen im Ergebnis dem besonderen Steuersatz von 25%.
Unterschiede der Besteuerung von Security, Currency und Utility Token
Security Token | Currency/Utility Token | |
Einkunftsart | Einkünfte aus Kapitalvermögen§ 20 EStG | Private Veräußerungsgeschäfte§ 23 EStG |
Steuersatz | 25% | Persönlicher Steuersatz bis zu 45% |
Steuerfreiheit | Keine Ausnahme | Steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt |
Verlustverrechnung | Verrechnung mit Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG (unterschiedlich je nach Ausgestaltung) | Verrechnung mit Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG |