Besteuerung von Security Token

Besteuerung von Security Token

Security Token unterliegen in der Regel der Besteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG und werden ähnlich wie Aktien behandelt. Damit besteht keine Spekulationsfrist, und Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne unterliegen im Ergebnis dem besonderen Steuersatz von 25%. In diesem Artikel schauen wir uns an, welche Auswirkungen Security Token auf deine Krypto Steuern haben.

Inhalt

Typische Arten von Token

Grundsätzlich lassen sich Blockchain-basierte Assets sinnvollerweise in die folgenden Kategorien unterteilen:

Currency Token

Soll ausschließlich als alternatives Zahlungsmittel dienen und ist mit keinen Rechten verbunden.

Utility Token

Vergleichbar mit einem Gutschein, z.B. als Nutzungsrecht/Lizenz für eine (Software-)Dienstleistung ausgestaltet.

Stable Coins

Bilden einen Wert nach, z.B. eines gesetzlichen Zahlungsmittels.

Security Token

Digitalisierte Abbildung eines Vermögenswertes, der sowohl Rechte als auch Pflichten beinhalten kann, z.B. ähnlich einer Unternehmensbeteiligung.

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Besteuerung von Security Token

Was früher ICOs waren, sind heute Security Token Offerings, kurz STOs. Dabei sammeln Unternehmen durch den Verkauf sogenannter Security Token in der Regel Eigen- oder Fremdkapital ein. 

Ein Security Token kann dabei aufsichtsrechtlich ein Wertpapier darstellen.

In Deutschland sind die typischen Charakteristika eines Wertpapieres Übertragbarkeit, Handelbarkeit und die Ausstattung mit wertpapierähnlichen Rechten.

Für Security Token, die diese Voraussetzungen erfüllen, besteht demnach eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie von den Aufsichtsbehörden als regulierte Finanzinstrumente eingeordnet werden. 

Weitere Informationen darüber können auf der Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter diesem Link abgerufen werden.

Bei der steuerlichen Behandlung bestehen für Privatanleger:innen deutliche Unterschiede zu Currency oder Utlility Token. 

Security Token stellen im deutschen Steuerrecht keine privaten Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23 EStG dar, sondern unterliegen je nach Ausgestaltung als eigenkapital- oder fremdkapitalähnliche Wertpapiere, der Besteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG.

Steuerlich werden Security Token also ähnlich wie Aktien behandelt. Damit besteht z.B. auch keine Spekulationsfrist, nach welcher einer etwaiger Veräußerungsgewinn bzw. -verlust steuerfrei wäre. 

Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne unterliegen im Ergebnis dem besonderen Steuersatz von 25%.

Unterschiede der Besteuerung von Security, Currency und Utility Token

Security TokenCurrency/Utility Token
EinkunftsartEinkünfte aus Kapitalvermögen§ 20 EStGPrivate Veräußerungsgeschäfte§ 23 EStG
Steuersatz25%Persönlicher Steuersatz bis zu 45%
SteuerfreiheitKeine AusnahmeSteuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt
VerlustverrechnungVerrechnung mit Einkünften aus  Kapitalvermögen nach § 20 EStG (unterschiedlich je nach Ausgestaltung)Verrechnung mit Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG

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