2022 war kein gutes Jahr für viele Anleger:innen mit Kryptoinvestitionen. Während in 2021 die Kurse vieler Kryptowährungen in die Höhe schossen, konnten meist große Gewinne realisiert werden. Im vergangenen Jahr sind nun viele Steuerpflichtige von Krypto Verlusten betroffen.
Bitcoin hat die Hälfte seines Wertes verloren, auch Ether ist stark gesunken und Terra Luna hat einen kompletten Wipe-Out erfahren. Was nun?
Können Gewinne durch Verluste ausgeglichen werden? Kann man Verluste mit Kryptowährungen von der Steuer absetzen? Wie funktioniert der Verlustrücktrag oder -vortrag bei Kryptowährungen?
Wir schauen uns an, unter welchen Umständen du deine Verluste in der Krypto Steuererklärung geltend machen kannst, was es zu beachten gibt und warum Verluste sogar gut für dich sein können.
Inhalt
Krypto Verluste: realisierte Verluste vs. unrealisierte Verluste
Realisierte Verluste und unrealisierte Verluste sind Begriffe, die aus der Finanzwelt stammen. Sie beziehen sich auf den Unterschied zwischen dem Kauf- oder Verkaufspreis eines Vermögenswerts, also deinen Kryptowährungen, und seinem aktuellen Marktpreis.
Realisierte Verluste treten auf, wenn deine Kryptowährungen tatsächlich verkauft werden und der Verkaufspreis niedriger ist als der ursprüngliche Kaufpreis. In diesem Fall wird der Verlust tatsächlich realisiert, da du die Kryptowährungen durch den Verkauf aus deinem Portfolio entfernt hast. Es macht keinen Unterschied, ob die Kryptowährungen gegen FIAT Geld oder gegen andere Kryptowährungen getauscht wurden.
Unrealisierte Verluste treten auf, wenn der aktuelle Marktpreis deiner Kryptowährung unter dem Kaufpreis liegt, aber du die Kryptowährung nicht verkauft hast. In diesem Fall ist der Verlust nur auf dem Papier und wird als unrealisierter Verlust bezeichnet, da er noch nicht realisiert wurde. Der Verlust bleibt also im Portfolio, bis die Kryptowährung verkauft wird oder sich der Marktwert erholt.
Für die steuerliche Behandlung von Krypto Verlusten in Deutschland sind nur die realisierten Verluste relevant.
Wie werden Verluste aus Kryptowährungen versteuert?
Damit ein Verlust steuerlich relevant wird, muss dieser innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist des § 23 EStG realisiert werden.
Dies hat den Hintergrund, dass private Veräußerungsgeschäfte (PVG) mit Kryptowährungen nach einem Jahr steuerfrei sind. Werden Kryptowährungen also länger als ein Jahr gehalten, sind potentielle Gewinne nicht steuerbar und führen somit nicht zu einer Steuerlast des Verkaufenden.
Mehr zum Thema: Kryptowährungen steuerfrei verkaufen
Allerdings gilt Gleiches auch für realisierte Verluste aus Kryptowährungen, sodass der Gesetzgeber eine Verlustrechnung nur zulässt, insofern die Verlustrealisierung innerhalb des einjährigen Spekulationszeitraumes stattgefunden hat.
Mehr zum Thema: Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowährungen
Somit kann es im Einzelfall günstig sein, Verluste noch innerhalb der Jahresfrist zu realisieren, um damit historische oder zukünftige Veräußerungsgewinne auszugleichen.
Dies sollte natürlich nur unter Beachtung aller mit der Veräußerung einhergehenden wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführt werden. Sollte eine Verlustrealisierung nämlich nur aus steuerlichen Beweggründen vorgenommen werden und z.B. gleich nach Realisierung wieder in die Ursprungswährung getauscht werden, birgt dies das Risiko, von der Finanzverwaltung nicht anerkannt zu werden.
Daher ist darauf zu achten, dass mit der verlustrealisierenden Transaktion in jedem Fall ein wirtschaftlicher Aspekt einhergeht. Durch die hohe Volatilität von Kryptowährungen und das damit einhergehende wirtschaftliche Risiko, sollte dies bereits der Fall sein, wenn zwischen der Veräußerung und Reinvestition mehrere Stunden oder wenige Tage liegen.
Verluste für steuerliche Zwecke sind nur dann relevant, wenn diese innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisiert wurden und der Realisierungsvorgang nicht ausschließlich steuerlichen Zwecken diente.
Verluste müssen tatsächlich realisiert werden, um steuerlich relevant zu sein. Auch wenn ein Token wie Terra Luna oder einige NFTs heute quasi wertlos erscheinen, musst du sie durch einen Verkauf oder Tausch aus deinem Portfolio entfernen, um die Verluste geltend zu machen.
Hinzu kommt, dass Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen nur mit gleichartigen Gewinnen aus PVG im Sinne des § 23 EStG ausgeglichen werden können.
Werden weitere Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung & Verpachtung etc. erzielt, können Verluste aus PVG diese nicht mindern.
Eine Verlustverrechnung ist ausschließlich innerhalb des § 23 EStG denkbar. Somit können Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen jedoch auch Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken, Edelmetallen oder Fremdwährungen ausgleichen.
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Berechnung des steuerlichen Veräußerungsergebnisses
Um den Gewinn bzw. Verlust aus dem Handel mit Kryptowährungen zu berechnen, wird gemäß § 23 Abs. 3 EStG die folgende Formel verwendet:
Veräußerungspreis – Anschaffungskosten – Werbungskosten
=
Veräußerungsergebnis
Beispiel:
Tausch von BTC gegen Euro
Veräußerungspreis: 5.000,00€
Anschaffungskosten: 7.000,00€
Werbungskosten: 15,00€
5.000,00€ – 7.000,00€ – 15,00€ = -2.015,00€
In diesem Beispiel wurde also ein Verlust in Höhe von 2.015,00€ realisiert.
Auch wenn die Formel zur Berechnung von Gewinnen und Verlusten relativ simpel ist, kann die lückenlose Aufzeichnung aller relevanten Transaktionsdaten schnell zur Herausforderung werden. Wir empfehlen daher die Verwendung eines kostenlosen Krypto Portfolio Tracker, um alle Transaktionen aufzuzeichnen.
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Verlustvortrag und Verlustrücktrag für Kryptowährungen
Verluste, die du innerhalb der einjährigen Haltefrist realisierst, können neben den Gewinnen aus demselben Steuerjahr auch Gewinne des vorherigen oder des folgenden Steuerjahres mindern.
Steuerlich kann der Verlust somit vor- oder zurückgetragen werden. Man spricht also von einem Verlustvortrag für Kryptowährungen oder einem Verlustrücktrag für Kryptowährungen.
Ein Verlustrücktrag ist auf das vorangegangene Jahr der Verlustrealisierung beschränkt.
Ein Verlustvortrag kann hingegen unbeschränkt in der Zukunft genutzt werden.
Werden Verluste zurückgetragen, verringert dies das zu versteuernde Einkommen des vorangegangenen Steuerjahres, da die Gewinne aus PVG gemäß § 23 EStG retrospektiv gemindert werden.
Der Steuerbescheid des jeweiligen Jahres wird also angepasst und du erhältst gegebenenfalls eine Erstattung der zu viel entrichteten Steuer.
Wo trägt man Krypto Verluste in die Steuererklärung ein?
Wie wir in unserem umfangreichen Guide Krypto Steuern Deutschland erklären, müssen Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen in der Anlage SO “Sonstige Einkünfte” der Einkommensteuererklärung eingetragen werden.
Unser Krypto Steuerrechner ermittelt alle relevanten Werte für dich und liefert dir – neben einem umfangreichen Krypto Steuerreport – auch gleich das vorausgefüllte Formular für die Anlage SO.
Mehr zum Thema: Krypto richtig in die Steuererklärung eintragen
Tax Loss Harvesting: Verluste zur Steueroptimierung nutzen
Das Realisieren von Verlusten zum Ausgleich von Gewinnen hat einen Namen: Tax Loss Harvesting (zu Deutsch etwa “Steuer Verluste ernten”.)
Anleger:innen nutzen Tax Loss Harvesting häufig zum Ende des Jahres, um ihre Krypto Steuern zu optimieren, wenn die Gesamtgewinne des Steuerjahres absehbar sind, oder auch während Markttiefs, wenn die Verluste entsprechend hoch sind.
Durch das Realisieren von Verlusten aus unrentablen Anlagen verringert sich die Steuerlast aus dem Realisieren von Gewinnen von rentableren Anlagen.
Tax Loss Harvesting ist also eine Strategie, um unrentable Anlagen loszuwerden und gleichzeitig Steuern zu sparen.
Fazit
Der Krypto Crash 2022 ist auch heute noch für viele Krypto Anleger:innen schmerzhaft. Doch nicht jeder Verlust bedeutet gleich ein Ende. Wie dieser Artikel gezeigt hat, lassen sich Krypto Verluste nicht nur für das aktuelle Steuerjahr, sondern auch rückwirkend und vorauswirkend in der Steuererklärung anrechnen, um die Steuerlast zu verringern.
Der Blockpit Krypto Steuer Rechner unterstützt dich bei der Erstellung deiner jährlichen Einkommensteuererklärung und zeigt dir auch schon vor Jahresende, wie du Krypto Verluste steuersparend einsetzen kannst.
Häufige Fragen zur Versteuerung von Kryptoverlusten
Muss man Krypto Verluste in der Steuererklärung angeben?
Theoretisch ja. Die Veranlagungspflicht erstreckt sich auf Einkünfte; negative Einkünfte werden dabei nicht ausgeschlossen. In der Praxis ist es jedoch nur schwer vorstellbar, dass es dabei zu einer Finanzordnungswidrigkeit kommt. Wer Verluste nicht angibt, verliert jedoch doppelt, denn nur mit der Angabe können Verluste auch zur Steueroptimierung genutzt werden.
Kann man Krypto Verluste mit Gewinnen verrechnen?
Ja. Krypto Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden, insofern die Gewinne nach § 23 EStG aus einer gleichwertigen Kategorie stammen. Dazu zählen unter anderem Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken, Edelmetallen oder Fremdwährungen. In diesem Artikel zeigen wir dir, wir das geht.
Kann man gestohlene oder verlorene Kryptos von der Steuer absetzen?
Das muss individuell geklärt werden. Wer Kryptowährungen durch einen Betrug oder Hack verloren hat, kann versuchen, diese als Verluste geltend zu machen. Das Finanzamt entscheidet hier im Einzelfall. Ansonsten sieht es leider schlecht aus, da der Verlust oder Diebstahl keine Veräußerung darstellt.
Welche Krypto Verluste können nicht gegengerechnet werden?
Unrealisierte Krypto Verluste können nicht mit realisierten Gewinnen verrechnet werden. Das gilt auch für Krypto Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen, die länger als ein Jahr gehalten wurden.
Wieviele Jahre ist der Krypto-Verlustvortrag gültig?
Verlustvorträge aus Krypto Verlusten können für eine unbestimmte Zeit aber natürlich nur einmalig in zukünftigen Einkommensteuererklärungen genutzt werden.
Wieviele Jahre ist der Krypto-Verlustrücktrag gültig?
Verlustrückträge aus Krypto Verlusten können jeweils nur für das vorherige Steuerjahr genutzt werden.
Geschrieben von: Florian Wimmer
Als einer der Gründer von Blockpit beschäftigt sich Florian Wimmer seit 2015 intensiv mit Kryptoanlagen und seit einigen Jahren mit der Komplexität der steuerlichen Behandlung von Kryptoanlagen.
Geprüft von: Mag. Georg Brameshuber
Mag. Georg Brameshuber ist Krypto-Treuhänder bei Validvent. Seine Expertise bringt er zudem als Co-Founder von drei Blockchain/DLT-bezogenen Unternehmen, sowie als Board-Member mehrerer Blockchain-Agenturen ein. Seit 2021 berät er Blockpit zu ertragsteuerlichen Fragen von Krypto-Assets.