Erklärungswechsel: Anleitung für Arbeitnehmer in Österreich

Anleitung für den Erklärungswechsel in Österreich

Bist du ein Arbeitnehmer in Österreich, der in die Welt der Kryptowährungen eingetaucht ist und sich nun fragt, wie du deine Steuererklärung korrekt abgeben kannst? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Blogbeitrag erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du einen Erklärungswechsel von der Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung vornehmen kannst.

Dieser Leitfaden wird dir dabei helfen, dich durch die Komplexität des österreichischen Steuersystems zu navigieren und sicherzustellen, dass du deine Krypto Steuern korrekt abwickelst.

Warum ein Erklärungswechsel notwendig sein kann

Die meisten Arbeitnehmer in Österreich führen ihre jährliche Steuerveranlagung durch die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) durch, die über das Formular L1 abgewickelt wird.

Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Erklärungswechsel notwendig ist und eine Einkommensteuererklärung (E1) eingereicht werden muss. Ein solcher Wechsel ist insbesondere erforderlich, wenn du Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehst, die dem besonderen Steuersatz von 27,5%, aber nicht der Kapitalertragsteuer (KESt) unterliegen.

Dies trifft häufig auf ausländische Kapitaleinkünfte, einschließlich Einkünfte aus Kryptowährungen, zu.

Den Erklärungswechsel online durchführen

Es ist wichtig zu beachten, dass der Erklärungswechsel auf der FinanzOnline-Plattform durchgeführt wird. Dieser Prozess wird auch als FINON Erklärungswechsel bezeichnet.

1. Anmeldung auf FinanzOnline

Logge dich auf FinanzOnline ein.

Führe den Erklärungswechsle bei FinanzOnline durch
Das Login-Portal von FinanzOnline

2. Navigation zum “Erklärungswechsel”

Klicke oben auf den Menüpunkt “Weitere Services” und anschließend unter Anträge auf “Erklärungswechsel”.

3. Ausfüllen des Formulars

Trage alles wahrheitsgetreu ein. Hier findest du unsere Ausfüllhilfe:

Allgemeine Angaben zur Tätigkeit

  • Einkünfte: Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Art: Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen (§27 Abs. 3 EStG 1988)
  • Genaue Bezeichnung: Gib hier an, dass du Kryptowährungen versteuern willst.
  • Beginn der unternehmerischen Tätigkeit: Hier kannst du einfach den 1.1. des jeweiligen Jahres eintragen.
  • Ort der Berufsausübung: Gib hier deine private Adresse an.
  • Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr: Wie hoch sind deine Gewinne in diesem Jahr?
  • Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr: Schätze hier die Gewinne für das folgende Jahr.

Schicke das Formular anschließend über den Button “Prüfen und Einbringen” ab.

Warten auf die Bestätigung durch das Finanzamt

Das Finanzamt nimmt sich im Anschluss deiner Angaben an und falls alles in Ordnung ist, wird das Formular für die Einkommensteuererklärung E1 freigeschaltet. Innerhalb weniger Tage solltest du in deiner Databox auf FinanzOnline eine Nachricht erhalten, die dir mitteilt, dass dir eine Steuernummer zugewiesen wurde.

Mit dieser neuen Information bist du nun in der Lage, deine Einkommensteuererklärung einzureichen und natürlich auch das Beiblatt E1kv für Einkünfte aus Kapitalvermögen auszufüllen.In unserer Anleitung “Kryptowährungen richtig in die Steuererklärung eintragen”, findest du weiterführend alle Informationen zur Eintragung deiner Gewinne und Verluste.

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Haftungsausschluss: Die in diesem Blog-Beitrag bereitgestellten Informationen dienen nur der allgemeinen Information. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen vervollständigt und erheben weder Anspruch auf Richtigkeit noch auf Genauigkeit. Für detaillierte Informationen zu Krypto-Regulierungen empfehlen wir, einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu kontaktieren. Sollten Fragen auftauchen, können Sie uns gerne über unsere Social-Media-Kanäle kontaktieren.

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