von Steuerberatenden geprüft

Erklärungswechsel: Anleitung für Arbeitnehmer:innen in Österreich

von
Florian Wimmer
,
Blockpit CEO & Krypto-Steuer Experte
Geprüft von
Mag. Georg Brameshuber
,
Kryptosteuerexperte & Steuerberater
,
Aktualisiert am:
3.12.2024

Blockpit verwendet strenge redaktionelle Prinzipien, um genaue, klare und umsetzbare Informationen bereitzustellen. Erfahre mehr über unsere redaktionellen Richtlinien.

Das Wichtigste

  • Arbeitnehmer in Österreich, die Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen, die einem Steuersatz von 27,5% unterliegen und nicht der Kapitalertragsteuer unterfallen (wie Einkünfte aus Kryptowährungen), müssen von der Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung wechseln​​.
  • Der Erklärungswechsel wird auf der FinanzOnline-Plattform durchgeführt, wo man sich anmeldet, zum Erklärungswechsel navigiert und das entsprechende Formular ausfüllt​​.
  • Blockpit bietet einen Krypto Steuerrechner, um die Steuererklärung für Kryptowährungen schnell und unkompliziert zu erstellen​​.
Inhaltsverzeichnis

Einleitung zum Erklärungswechsel

Bist du ein Arbeitnehmer in Österreich, der in die Welt der Kryptowährungen eingetaucht ist und sich nun fragt, wie du deine Steuererklärung korrekt abgeben kannst? Dann bist du hier genau richtig!

In diesem Blogbeitrag erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du einen Erklärungswechsel von der Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung vornehmen kannst. Dieser Leitfaden wird dir dabei helfen, dich durch die Komplexität des österreichischen Steuersystems zu navigieren und sicherzustellen, dass du deine Krypto Steuern korrekt abwickelst.

Warum ein Erklärungswechsel notwendig sein kann

Die meisten Arbeitnehmer in Österreich führen ihre jährliche Steuerveranlagung durch die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) durch, die über das Formular L1 abgewickelt wird.

Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Erklärungswechsel notwendig ist und eine Einkommensteuererklärung (E1) eingereicht werden muss. Ein solcher Wechsel ist insbesondere erforderlich, wenn du Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehst, die dem besonderen Steuersatz von 27,5%, aber nicht der Kapitalertragsteuer (KESt) unterliegen.

Dies trifft häufig auf ausländische Kapitaleinkünfte, einschließlich Einkünfte aus Kryptowährungen, zu.

Den Erklärungswechsel online durchführen

Es ist wichtig zu beachten, dass der Erklärungswechsel auf der FinanzOnline-Plattform durchgeführt wird. Dieser Prozess wird auch als FINON Erklärungswechsel bezeichnet.

1. Anmeldung auf FinanzOnline

Logge dich auf FinanzOnline ein.

Führe den Erklärungswechsle bei FinanzOnline durch

2. Navigation zum “Erklärungswechsel”

Klicke oben auf den Menüpunkt “Weitere Services” und anschließend unter Anträge auf “Erklärungswechsel”.

3. Ausfüllen des Formulars

Trage alles wahrheitsgetreu ein. Hier findest du unsere Ausfüllhilfe:

Allgemeine Angaben zur Tätigkeit

  • Einkünfte: Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Art: Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen (§27 Abs. 3 EStG 1988)
  • Genaue Bezeichnung: Gib hier an, dass du Kryptowährungen versteuern willst.
  • Beginn der unternehmerischen Tätigkeit: Hier kannst du einfach den 1.1. des jeweiligen Jahres eintragen.
  • Ort der Berufsausübung: Gib hier deine private Adresse an.
  • Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr: Wie hoch sind deine Gewinne in diesem Jahr?
  • Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr: Schätze hier die Gewinne für das folgende Jahr.

Schicke das Formular anschließend über den Button “Prüfen und Einbringen” ab.

4. Warten auf die Bestätigung durch das Finanzamt

Das Finanzamt nimmt sich im Anschluss deiner Angaben an und falls alles in Ordnung ist, wird das Formular für die Einkommensteuererklärung E1 freigeschaltet. Innerhalb weniger Tage solltest du in deiner Databox auf FinanzOnline eine Nachricht erhalten, die dir mitteilt, dass dir eine Steuernummer zugewiesen wurde.

Mit dieser neuen Information bist du nun in der Lage, deine Einkommensteuererklärung einzureichen und natürlich auch das Beiblatt E1kv für Einkünfte aus Kapitalvermögen auszufüllen.In unserer Anleitung “Kryptowährungen richtig in die Steuererklärung eintragen”, findest du weiterführend alle Informationen zur Eintragung deiner Gewinne und Verluste.

Krypto-Steuer Software: Wie Blockpit deine Krypto-Steuererklärung automatisiert

Wenn du schon einmal eine Steuererklärung eingereicht hast, dann weißt du, wie viele Stunden in Recherche, Dokumentation und Aufbereitung fließen können. 

Mit den rechtskonformen Steuerreports von Blockpit sparst du dir nicht nur viel Zeit, du erhältst zudem auch eine umfassende Übersicht all deiner Krypto-Transaktionen und letztendlich genau das, was du wirklich brauchst: ein rechtskonformes PDF, das du problemlos an das Finanzamt übermitteln kannst.

Für alle Details gibt’s hier das komplette PDF unseres Krypto-Steuer-Beispielreports.

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Quellen & Referenzen
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Haftungsausschluss: Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen nur allgemeinen Informationszwecken. Die Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Genauigkeit. Für detaillierte Informationen zu den Krypto-Regulierungen empfehlen wir, sich an einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu wenden.

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