von Steuerberatenden geprüft

Krypto-Freigrenzen: Vor & nach der Steuerreform

von
Florian Wimmer
,
Blockpit CEO & Krypto-Steuer Experte
Geprüft von
Mag. Georg Brameshuber
,
Kryptosteuerexperte & Steuerberater
,
Aktualisiert am:
9.9.2024

Blockpit verwendet strenge redaktionelle Prinzipien, um genaue, klare und umsetzbare Informationen bereitzustellen. Erfahre mehr über unsere redaktionellen Richtlinien.

Das Wichtigste

  • Die Steuerreform 2022 in Österreich hat Kryptowährungen klar definiert und dabei insbesondere die Freigrenzen verändert.
  • Unterschiede zwischen Altbestand (vor 1. März 2021) und Neubestand (nach 1. März 2021) sind steuerlich relevant, wobei Altbestand unter bestimmten Bedingungen steuerfreie Vorteile bietet.
  • NFTs haben trotz der Reform eine besondere Stellung und besitzen eine Freigrenze von 440€.
Inhaltsverzeichnis

Erinnerst du dich an die Tage, als die Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich mehr Fragen als Antworten aufwarf? Vor 2022 war es für viele eine Herausforderung, Krypto-Gewinne korrekt zu versteuern. Mit der Steuerreform 2022 änderte sich das jedoch grundlegend. 

Ab dem 1. März 2022 ist ein Gesetz anwendbar, das die Besteuerung von Kryptowährungen klar definiert. Diese Neuregelung, Teil der Ökosozialen Steuerreform, brachte für uns Krypto-Investierende tiefgreifende Veränderungen mit sich, vor allem in Bezug auf die Freigrenzen. 

In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick darauf, was diese Änderungen für dich bedeuten und wie sie sich auf die Freigrenzen für Kryptowährungen auswirken.

Grundlegendes Verständnis von Altbestand und Neubestand

Bevor wir uns weiter in die Details stürzen, lass uns zunächst die Begriffe "Altbestand" und "Neubestand" klären. Diese Unterscheidung ist im Zuge der Steuerreform 2022 relevant geworden. 

Der "Altbestand" umfasst alle Kryptowährungen, die du bis inklusive 28. Februar 2021 erworben hast. Für diese Kryptos können, unter bestimmten Bedingungen, Kursgewinne und Krypto-Erträge steuerfrei sein. 

Im Gegensatz dazu bezeichnet der "Neubestand" alle Kryptowährungen, die ab dem 1. März 2021 gekauft wurden. Hier gibt es keine Möglichkeit mehr, Krypto-Assets steuerfrei zu verkaufen. Eine Ausnahme bilden hier NFTs (Non-Fungible Tokens), die nicht von der Kryptosteuerreform erfasst wurden und daher weiterhin wie Altbestand behandelt werden.

Daher ist es wichtig, den Überblick zu behalten, wann genau du deine Assets erworben hast. Ein Tipp: Mit Blockpit’s Krypto-Steuerrechner wird's dir deutlich leichter fallen, und das kann erhebliche steuerliche Vorteile mit sich bringen!

Krypto Steuer Österreich Freigrenzen für Altbestand und Neubestand

Freigrenze für Spekulationsgeschäfte

Früher konnten Krypto-Investierende in Österreich von einer Freigrenze von 440€ für Spekulationsgeschäfte profitieren. Das bedeutete: Lag der jährliche Gewinn aus Krypto-Handel (und aus anderen Spekulationsgeschäften) unter dieser Summe, fiel keine Steuer an. Bei Überschreiten dieser Grenze ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Doch mit der Steuerreform 2022 änderte sich dies. Kryptowährungen werden nun als Kapitalerträge und nicht mehr als Spekulationsgeschäfte betrachtet. Die Freigrenze von 440€ hat somit ihre bisherige Relevanz verloren und gilt jetzt ausschließlich für NFTs.

Wenn du jetzt Altbestand veräußerst, wäre zwar die Freigrenze von 440€ noch anwendbar. Doch da die einjährige Haltefrist inzwischen definitiv erfüllt ist, sind die Gewinne ohnehin steuerfrei und diese Freigrenze somit nicht mehr relevant.

Der Steuerreport von Blockpit beachtet die Freigrenze für Spekulationsgeschäfte.

Freigrenze für laufende Einkünfte (sonstige Einkünfte) 

Neben der bereits erwähnten Freigrenze von 440€ gab es für den Altbestand eine weitere wichtige Grenze: 220€ für laufende Einkünfte, die unter "sonstige Einkünfte" fallen. Diese Freigrenze war vor allem für Personen relevant, die Einkünfte aus Leistungen, wie z.B. Bounties oder auch Plattform-Staking, erzielten. 

Solange die Einnahmen aus diesen Aktivitäten im Jahresverlauf 220€ nicht überstiegen, waren sie steuerfrei. Falls du also solche Einkünfte hattest, war diese Grenze für dich von Bedeutung. 

Doch Achtung: Seit der Steuerreform 2022 ist diese Freigrenze nicht mehr gültig, weil dann neue Steuertatbestände geschaffen wurden, die den Einkünften aus Leistungen vorgehen. Laufende Einkünfte aus NFTs können aber noch unter diese Regelung fallen.

Der Steuerreport von Blockpit beachtet die Freigrenze für Einkünfte aus Leistungen.

Bei Neubestand von Kryptowährungen gibt es im Grunde keine Freigrenzen mehr – mit einer Ausnahme: NFTs. Sie behalten ihre besondere Stellung und sind weiterhin bis zu einem jährlichen Gewinn von 440€ steuerfrei. 

Beachte, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen erst in der Steuererklärung angegeben werden müssen, wenn sie insgesamt 22€ übersteigen. Seit der Steuerreform 2022 zählen Kryptowährungen zu diesem Kapitalvermögen.

Diese Freigrenze gilt auch für endbesteuerungsfähige inländische Kapitalerträge sowie ausländische Kapitalerträge, die zu einem besonderen Steuersatz besteuert werden können.

Spezialfall NFTs und die Freigrenze von 440€

NFTs gelten steuerlich nicht als Kryptowährungen, da sie einzigartige digitale Vermögenswerte darstellen und nicht wie herkömmliche Tokens austauschbar sind. 

Diese Besonderheit hat zur Folge, dass die Freigrenze von 440€ für sie weiterhin Bestand hat. 

Wenn du also NFTs verkaufst und der jährliche Gewinn daraus unter dieser Grenze liegt, ist er steuerfrei. 

Mehr zum Thema findest du auch hier: NFT Steuern

Wenn du sowohl in Kryptos als auch in NFTs investierst, ist es essenziell, diese steuerlichen Unterschiede zu kennen. 

Beachte zudem, dass NFTs eine einjährige Haltefrist aufweisen. Halte sie länger als ein Jahr, und die Gewinne sind steuerfrei. 

Mit Blockpit behältst du stets den Überblick über Haltefristen sowie über noch nicht realisierte Gewinne und Verluste.

Die allgemeinen Freibeträge

Zur Vollständigkeit werden auch die allgemeinen Freibeträge, wie der Steuerfreibetrag und der Veranlagungsfreibetrag, kurz erklärt:

Steuerfreibetrag: Dieser Betrag bezeichnet den Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Bei den Progressionsstufen der Einkommensteuer in Österreich ist der Steuerfreibetrag für das Jahr 2023 11.000€. Das bedeutet, dass ein Einkommen bis zu diesem Betrag im Jahr von der Einkommensteuer befreit ist.

Veranlagungsfreibetrag: Der Veranlagungsfreibetrag betrifft Personen mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die zusätzlich andere Einkunftsarten, wie etwa aus Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung, haben. Wenn diese zusätzlichen Einkünfte in Summe 730€ übersteigen, ist eine Steuererklärung erforderlich.

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Quellen & Referenzen
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Haftungsausschluss: Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen nur allgemeinen Informationszwecken. Die Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Genauigkeit. Für detaillierte Informationen zu den Krypto-Regulierungen empfehlen wir, sich an einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu wenden.

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