von Steuerberatenden geprüft

Krypto Freibetrag & Freigrenze für steuerfreie Gewinne

von
Florian Wimmer
,
Blockpit CEO & Krypto-Steuer Experte
Geprüft von
Matthias Steger
,
Steuerberater für Kryptowährungen
,
Zuletzt aktualisiert:
8.11.2024

Blockpit verwendet strenge redaktionelle Prinzipien, um genaue, klare und umsetzbare Informationen bereitzustellen. Erfahre mehr über unsere redaktionellen Richtlinien.

Das Wichtigste

  • Kryptowährungen werden in Deutschland steuerlich nicht als offizielle Währungen, sondern als "andere Wirtschaftsgüter" betrachtet​​.
  • Gewinne aus Kryptowährungsverkäufen bleiben bis zu einer Freigrenze von 1000€ steuerfrei. Diese Grenze gilt ab Steuerjahr 2024; für frühere Jahre beträgt die Freigrenze 600€.
  • Der Freibetrag gilt nicht für Kryptowährungen.
  • Wenn Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten werden, sind die daraus resultierenden Gewinne steuerfrei​​.
Inhaltsverzeichnis

Die steuerlichen Freigrenzen und Freibeträge sind für Investor:innen in Deutschland von großer Bedeutung, wenn es um die Besteuerung von Gewinnen und Einkommen aus ihren Anlagen geht. Hier erklären wir dir, wie sich Freigrenze und Freibetrag auf deine Kryptowährungen auswirken und was du bei deiner Steuererklärung beachten solltest.

Grundlagen der Besteuerung von Kryptowährungen

In Deutschland gelten Kryptowährungen steuerlich nicht als offizielle Währungen, sondern als “andere Wirtschaftsgüter.”

Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen potenziell der Einkommensteuer unterliegen und nicht der Abgeltungssteuer, wie es beispielsweise bei Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien der Fall wäre.

Der Zeitpunkt des Erwerbs und des Verkaufs spielt hierbei eine entscheidende Rolle: Wird eine Kryptowährung länger als ein Jahr gehalten, sind die Gewinne steuerfrei.

Verkauft man sie jedoch innerhalb der einjährigen Krypto Haltefrist nach Erwerb, müssen die Gewinne versteuert werden.

Hier kommen Freigrenzen und Freibeträge ins Spiel. Sie dienen dazu, kleine Gewinne von der Besteuerung auszunehmen und dadurch den administrativen Aufwand für Anleger:innen und das Finanzamt zu reduzieren.

Mehr zur Besteuerung von Kryptowährungen findest du in unserem umfangreichen Krypto Steuerguide.

Steuerliche Freigrenze für Kryptowährungen

Die Freigrenze stellt einen festen Wert dar, bis zu welchem Gewinne aus Kryptowährungsverkäufen steuerfrei bleiben. Im Unterschied zum Freibetrag führt das Überschreiten der Freigrenze jedoch dazu, dass der gesamte Gewinn steuerpflichtig wird, nicht nur der übersteigende Betrag.

Krypto Gewinne

Für Krypto Gewinne im Rahmen der privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG gewährt der Gesetzgeber eine Freigrenze in Höhe von 1000€. Diese Grenze gilt ab Steuerjahr 2024; für frühere Jahre beträgt die Freigrenze 600€.

Das bedeutet, dass die gesamten Krypto Gewinne aus einem Steuerjahr bis einschliesslich 1000€ steuerfrei sind. Sobald die gesamten Kryptogewinne jedoch 1001€ erreichen, müssen sie vollständig versteuert werden.

Beispiele für die Freigrenze bei Gewinnen aus Kryptowährungen:

Fall 1: Der gesamte Gewinn beträgt in einem Steuerjahr 500€

Der Wert liegt unter 1000€. Somit ist der Gewinn steuerfrei.

Fall 2: Der gesamte Gewinn beträgt 1.600€

Der Wert liegt über 1000€. Somit sind die kompletten 1.600€ zu versteuern.

Krypto Einkommen

Für Einkommen aus Kryptowährungen, etwa aus Staking, privatem Mining, oder Lending, gilt eine eigene Freigrenze für "Sonstige Leistungen" nach § 22 EStG in Höhe von 256€.

Solange das gesamte Einkommen aus Kryptowährungen also weniger als 256€ beträgt, ist es steuerfrei.

Beispiele für die Freigrenze bei Einkommen aus Kryptowährungen:

Fall 1: Das gesamte Einkommen aus Aktivitäten mit Kryptowährungen beträgt in einem Steuerjahr 150€

Der Wert liegt unter 256€. Somit ist das Einkommen steuerfrei.

Fall 2: Das gesamte Einkommen aus Aktivitäten mit Kryptowährungen beträgt 450€

Der Wert liegt über 256€. Somit sind die kompletten 450€ zu versteuern.

Steuerlicher Freibetrag für Kryptowährungen

Obwohl das Wort Freigrenze und Freibetrag oft umgangssprachlich als Synonyme verwendet werden, meinen sie im deutschen Steuerecht zwei verschiedene Sachverhalte. 

Der sogenannte Freibetrag wird z.B. bei den Kapitaleinkünften (Sparer-Pauschbetrag) in Höhe von 801€ gewährt. Um das zu versteuernde Einkommen für die Kapitaleinkünfte zu berechnen, wird der Sparerpauschbetrag von den Gewinnen abgezogen. Die Differenz ergibt die Berechnungsgrundlage für die zu zahlende Steuerlast.

Da Kryptogewinne jedoch als „sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften“ zählen – und nicht als Kapitaleinkünfte – gilt der Freibetrag nicht für sie.

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Quellen & Referenzen
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Haftungsausschluss: Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen nur allgemeinen Informationszwecken. Die Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Genauigkeit. Für detaillierte Informationen zu den Krypto-Regulierungen empfehlen wir, sich an einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu wenden.

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