Im digitalen Zeitalter hat das Mining von Kryptowährungen nicht nur technologische, sondern auch steuerliche Relevanz erlangt. Während das Thema für viele noch neu und aufregend ist, gehen damit auch spezifische Pflichten im Hinblick auf das deutsche Steuerrecht einher.
Dieser Artikel beleuchtet die steuerlichen Aspekte des Minings in Deutschland, von der Einstufung als selbstständige Tätigkeit über Haltefristen bis hin zu steuerlichen Vergünstigungen.
Dieser Artikel ist Teil unserer Serie: Krypto Steuern in Deutschland
Inhalt
Was versteht das Finanzamt unter Mining?
Das Mining von Kryptowährungen ist ein integraler Bestandteil vieler Proof-of-Work Blockchains und dient dazu, Transaktionen zu bestätigen und neue Coins zu schaffen. In der Kernessenz beschreibt Mining bei Kryptowährungen wie Bitcoin den Prozess, der zur Verarbeitung, Sicherung und Synchronisierung von Transaktionen verwendet wird. Miner:innen stellen dafür dem System Rechenleistung zur Verfügung.
Da diese Rechenleistung aufgrund des hohen Stromverbrauchs sehr kostenaufwendig ist, werden die Miner:innen durch den sogenannten Mining-Reward (bei Bitcoin derzeit 12,5 Einheiten + anteilige Transaktionskosten) entlohnt.
Die Belohnung wird jedoch nur gezahlt, wenn ein:e Miner:in die Transaktionen erfolgreich verarbeitet, resp. die versendeten und empfangenen Coins in einen Block bündeln kann, der später an die Blockchain gekettet wird. Hintergrund einer erfolgreichen Blockfindung sind hierbei mathematische Prozesse, die zur Lösung viel Rechenleistung benötigen.
Die Alternative zum Proof-of-Work Konsensalgorithmus ist der Proof-of-Stake Konsensalgorithmus, bei dem gehaltene Kryptowährungen dem Netzwerk als Sicherheit zur Verfügung gestellt werden.
Infos zu den steuerlichen Auswirkungen von Staking findest du hier: Staking Steuern.
Die unterschiedlichen Arten von Krypto Mining
Solo-Mining
Beim Solo-Mining betreibt ein:e Miner:in die Mining-Hardware eigenständig und versucht allein, die mathematischen Rätsel zu lösen, um neue Blöcke zur Blockchain hinzuzufügen. Obwohl das Solo-Mining volle Kontrolle und den vollständigen Mining Reward bedeutet, sind die Chancen, einen Block erfolgreich abzuschließen, aufgrund der hohen Wettbewerbsintensität oft geringer, insbesondere in größeren Netzwerken wie Bitcoin. Solo-Mining wird daher meistens von großen Unternehmen oder Mining-Farmen betrieben.
Pool-Mining
Pool-Mining ist eine kollaborative Methode, bei der mehrere Miner:innen ihre Ressourcen bündeln, um ihre Chancen auf die Lösung von Blöcken zu erhöhen. Die Belohnungen werden basierend auf dem jeweiligen Beitrag jedes:r Miners:in zum Pool verteilt. Obwohl die individuellen Belohnungen in der Regel geringer sind als beim Solo-Mining, sind die regelmäßigen Auszahlungen und die höhere Erfolgswahrscheinlichkeit für viele attraktiv.
Cloud-Mining
Beim Cloud-Mining kauft oder mietet ein:e Interessent:in Mining-Leistung von einem Drittanbietenden, die die eigentliche Hardware betreiben, wobei meist nur die Kryptowährung und die Höhe der Hashrate bestimmt werden können. Cloud-Mining erfordert weniger technisches Wissen und physische Einrichtung. Während dies eine bequeme Option für den Einstieg ins Mining sein kann, birgt es auch Risiken, insbesondere durch betrügerische Anbieter:innen. Vielen Cloud-Mining-Anbieter:innen werden betrügerische Tätigkeiten vorgeworfen, da die im Vorhinein versprochene Rendite oft nicht erreicht wird.
Krypto Steuer Basics in Deutschland
In Deutschland werden Kryptowährungen als private Wirtschaftsgüter eingestuft. Der Handel mit Kryptowährungen zählt entsprechend nach §23 EStG als privates Veräußerungsgeschäft.
Dies hat zur Folge, dass bei einem Verkauf nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr keine Steuern anfallen. Zusätzlich können der Freibetrag und die Freigrenze für Kryptowährungen gelten.
Werden sie jedoch vor Ablauf dieser Frist und außerhalb der Freigrenze verkauft, ist der Gewinn steuerpflichtig.
Für Kryptowährungen werden vor allem Einkommensteuern erhoben.
Mehr Infos dazu findest du in unserem riesigen Steuerguide “Krypto Steuern” und auch hier: Wie hoch sind die Steuern auf Kryptowährungen?
Eine Besonderheit tritt jedoch bei der Besteuerung von Mining auf: Einnahmen aus dem Mining könnten als gewerbliche Einkünfte eingestuft werden, was wiederum steuerliche Implikationen hat, wie die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung und die Abführung der Gewerbesteuer.
Was das bedeutet, schauen wir uns gleich genauer an.
Einstufung der Mining Aktivität zu steuerlichen Zwecken
In Deutschland ist die steuerliche Einstufung des Minings von Kryptowährungen nicht ganz einfach und hängt von mehreren Faktoren ab, die bestimmen, ob die Tätigkeit als gewerblich oder privat einzustufen ist.
Es ist wichtig zu betonen, dass die genaue Einstufung immer von den individuellen Umständen abhängt und in Zweifelsfällen ein:e Steuerberater:in hinzugezogen werden sollte.
Private Aktivität
Einkommen aus einer Mining-Tätigkeit können nach § 22 Nr. 3 EStG als Einkünfte aus sonstigen Leistungen definiert werden, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:
- Hobby-Mining: Wenn jemand nur gelegentlich und in kleinem Maßstab mined, beispielsweise mit dem eigenen PC, ohne spezialisierte Hardware, und dies eher aus Interesse an der Technologie als mit dem Ziel, Gewinn zu erzielen.
- Keine Gewinnerzielungsabsicht: Wenn das Mining ohne klare Absicht betrieben wird, einen Gewinn zu erzielen, sondern eher aus persönlichem Interesse oder als Hobby.
Gewerbliche Aktivität
Einnahmen aus einer Mining-Tätigkeit werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG definiert, wenn folgende vier positiven Tatbestandsmerkmale kumulativ erfüllt sind:
- Gewinnerzielungsabsicht: Wenn das Hauptziel des Minings die Erzielung von Gewinnen und nicht das bloße Hobby oder Interesse an der Technologie ist.
- Nachhaltige Betätigung: Wenn das Mining regelmäßig und mit der Absicht, Profit zu erzielen, betrieben wird, kann dies auf eine gewerbliche Tätigkeit hindeuten.
- Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr: Wenn das Mining in einem Umfang betrieben wird, dass es nach außen in Erscheinung tritt, z. B. durch den Kauf professioneller Mining-Hardware oder den Abschluss von Stromverträgen zu gewerblichen Konditionen.
- Selbständigkeit: Die Tätigkeit wird in eigener Verantwortung und ohne Weisungsgebundenheit gegenüber Dritten ausgeführt.
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Steuerliche Behandlung von Mining
Private Aktivität
Mining Rewards aus privater Miningaktivität sind bei Erhalt steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 256€ betragen. Miningerträge über dieser Freigrenze werden zum persönlichen Einkommensteuersatz zwischen 0% und 45% versteuert.
Nach § 22 Nr. 3 EStG können etwaige Werbungskosten von den Erträgen abgezogen werden. Wenn mehr Ausgaben als Einnahmen aus dieser Tätigkeit entstanden sind, kann der Verlust nicht andere Einkünfte ausgleichen. Ein Verlust kann jedoch die zu versteuernden Einkünfte aus dem Vorjahr oder den folgenden Jahren reduzieren.
Mehr dazu hier: Verluste aus Kryptowährungen richtig von der Steuer absetzen.
Der spätere Verkauf der Mining Rewards zählt als Veräußerung. Werden die Mining Rewards nach Erhalt innerhalb der einjährigen Haltefrist veräußert, muss der Wertzuwachs zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.
Gewerbliche Aktivität
Falls das Mining für die steuerpflichtige Person als gewerbliche Einkünfte im Sinne des § 15 EStG eingeordnet wird, hat dies folgende steuerliche Konsequenzen:
- Anmeldung bei dem zuständigen Gewerbeamt nach § 14 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung (GewO)
- Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften Zahlung von Gewerbesteuer falls der Freibetrag in Höhe von 24.500€ überschritten wird
- Derivative (§ 140 AO i.V.m. §§ 238 und 241a HGB) oder originäre (§ 141 AO) Buchführungspflicht
Steuer bei unterschiedlichen Mining Methoden
Solo-Mining
Falls die steuerpflichtige Person gewinnbringendes Solo-Mining betreibt, kann davon ausgegangen werden, dass sie gewerbliche Einkünfte erzielt. Dies hat auch ein Antwortschreiben des parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 29. Dezember 2017 klargestellt.
Pool-Mining
Wird vom Steuerpflichtigen Pool-Mining betrieben, können je nach Ausgestaltung der Tätigkeit entweder Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), oder aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) vorliegen. Im Zweifel ist bei dieser Mining-Form das Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend. Wichtig ist in diesem Kontext, sich steuerlich von einem Experten beraten zu lassen, um steuerliche Konsequenzen planen zu können. Wir vermitteln erfahrene Steuerberater:innen im Bereich von Kryptowährungen.
Cloud-Mining
Da Cloud-Mining meist den Anforderungen eines Gewerbebetriebs aufgrund fehlender Tatbestandsmerkmale nicht gerecht werden kann, werden in den meisten Fällen Einkünfte aus Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG vorliegen. Die steuerpflichtige Person kann bei vielen Cloud-Mining Angeboten die verwendete Hardware nicht konkret steuern, da sie bei Veränderungen des Netzwerkes keinen direkten Zugriff auf die Hardware hat. Eine Veränderung der Einstellungen, oder ein Wechsel der Hardware auf eine andere Kryptowährung ist somit nicht möglich. Cloud-Mining ist insoweit ein Kapitalanlagecharakter zuzuschreiben.
Wie wird Mining in der Steuererklärung angegeben?
Einkünfte aus Mining, wie auch aus Staking, Lending oder Masternodes, werden in der Einkommensteuererklärung in die Anlage SO für “sonstige Einkünfte”, in den Abschnitt “Leistungen” eingetragen.
Die Anlage SO kann einfach online im ELSTER Steuerportal des BZSt ausgefüllt werden.
Mehr zum Thema: Kryptowährungen richtig in die Steuererklärung eintragen