von Steuerberatenden geprüft

Mining-Steuern: Infos zu Mining Rewards + Anleitung [2024]

von
Florian Wimmer
,
Blockpit CEO & Krypto-Steuer Experte
Geprüft von
Mag. Georg Brameshuber
,
Kryptosteuerexperte & Steuerberater
,
Aktualisiert am:
9.9.2024

Blockpit verwendet strenge redaktionelle Prinzipien, um genaue, klare und umsetzbare Informationen bereitzustellen. Erfahre mehr über unsere redaktionellen Richtlinien.

Das Wichtigste

  • In Österreich wird Bitcoin-Mining üblicherweise als gewerbliche Tätigkeit klassifiziert.
  • Gewerbliches Mining unterliegt dem progressiven Einkommensteuersatz und der Gewerbesteuer.
Inhaltsverzeichnis

Während du in Österreich deine Rechenpower dafür einsetzt, Blöcke zu entschlüsseln und Transaktionen zu verifizieren, solltest du ein wachsames Auge auf die Krypto-Steuern in Österreich haben. 

Seit dem Aufkommen digitaler Währungen hat sich auch das österreichische Steuerrecht angepasst, um die aus dem Mining resultierenden Einkünfte zu erfassen. Ob als Hobby-Miner:in oder im gewerblichen Rahmen – die steuerliche Behandlung deiner Mining-Aktivitäten kann erheblich variieren und hat mit den jüngsten Regeländerungen eine neue Komplexität erreicht. 

Dieser Artikel dient als Wegweiser durch das Dickicht der Bestimmungen und hilft dir zu verstehen, wie deine Mining-Erträge in Österreich besteuert werden.

Grundlagen des Krypto-Minings

Beim Krypto-Mining basierend auf dem Proof of Work (PoW) Algorithmus werden durch die Lösung komplexer mathematischer Probleme neue Blöcke generiert und Transaktionen bestätigt. Miner:innen stellen ihre Rechenleistung zur Verfügung und werden im Gegenzug mit Mining-Rewards, bestehend aus neu geschaffenen Kryptowährungen und Transaktionsgebühren, entlohnt. 

Dieser Prozess basiert auf Konsensalgorithmen, die sicherstellen, dass alle Teilnehmer im Netzwerk über den gleichen Stand der Blockchain-Daten verfügen. Dieser PoW-Algorithmus erfordert eine hohe Rechenleistung und kommt unter anderem bei Bitcoin zum Einsatz. Proof of Stake (PoS) hingegen ist eine energieeffizientere Alternative, die Teilnehmer basierend auf ihrem Anteil an der Währung belohnt. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf PoW, da Bitcoin-Mining darauf basiert.

Verschiedene Arten von Krypto-Mining

Solo-Mining

Beim Solo-Mining betreibt eine Person die Mining-Hardware selbstständig und unternimmt alleinige Versuche, die mathematischen Herausforderungen zu meistern, um neue Blöcke zur Blockchain hinzuzufügen. Diese Methode bietet zwar volle Kontrolle und die Möglichkeit, die gesamten Mining-Rewards zu erhalten, doch stehen die Chancen, erfolgreich zu sein, insbesondere im Bitcoin-Netzwerk, aufgrund der intensiven Konkurrenz eher niedrig. Aus diesem Grund ist Solo-Mining häufig in der Domäne großer Unternehmen oder spezialisierter Mining-Farmen zu finden.

Pool-Mining

Eine weitere Methode ist das Pool-Mining, bei dem sich mehrere Personen zusammenschließen, um ihre Rechenleistung zu bündeln. Diese Strategie steigert die Wahrscheinlichkeit, Blöcke zu lösen und Belohnungen zu erhalten. Die Ausschüttungen werden dann anteilig zur bereitgestellten Rechenleistung unter den Teilnehmenden aufgeteilt. Obwohl die Belohnungen pro Person kleiner ausfallen als beim Solo-Mining, lockt die höhere Regelmäßigkeit von Auszahlungen viele an, die nach einer stabileren Einnahmequelle suchen.

Cloud-Mining

Cloud-Mining ermöglicht es Interessierten, Mining-Kapazitäten von Anbietern zu kaufen oder zu mieten, ohne sich um die Wartung oder den Betrieb der Hardware kümmern zu müssen. Diese Methode erfordert weniger technische Kenntnisse und ist aufgrund ihrer niedrigen Einstiegshürden beliebt. Allerdings ist Vorsicht geboten, da der Markt auch von unseriösen Anbietern heimgesucht wird, die oft hohe Renditen versprechen, die dann nicht eingehalten werden.

Besteuerung von Bitcoin-Mining im Privatvermögen

In Österreich unterliegt das Bitcoin-Mining im Privatvermögen einer speziellen steuerlichen Behandlung. Unabhängig vom verwendeten Konsensalgorithmus werden die Mining-Erträge mit einem Steuersatz von 27,5% besteuert. Dies betrifft sowohl die beim Mining erhaltenen Kryptowährungen zum Zeitpunkt ihres Zuflusses als auch den Wertzuwachs bei einem späteren Verkauf. Es ist dabei zu beachten, dass die mit dem Mining assoziierten Kosten nicht steuerlich absetzbar sind. 

Für alle zuvor vorgestellten Arten des Bitcoin-Minings, sei es Solo-, Pool- oder Cloud-Mining, gilt dies gleichermaßen. Die Grundregel ist, dass jede Teilnahme am Konsensalgorithmus mittel- oder unmittelbar zu Mining Einkünften führt. Im Einzelfall kann es natürlich zu Unterschieden kommen und im Detail sollte ein:e Steuerberater:in konsultiert werden.

Wichtig ist jedoch der Hinweis, dass in Österreich fast jede Form des Bitcoin-Minings aufgrund der notwendigen Ressourcen und der organisatorischen Struktur als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird, was zu weiterführenden steuerlichen Verpflichtungen führt. Diese Einstufung als Gewerbebetrieb ist entscheidend, da sie die steuerliche Behandlung und die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben beeinflusst.

Gewerbliche Besteuerung von Bitcoin-Mining

Gewerbliche Mining-Aktivitäten werden anders besteuert als private. Hier können die Einkünfte nach Abzug der Betriebsausgaben, wie etwa für Hardware und Energiekosten, dem progressiven Einkommensteuertarif von bis zu 55% unterliegen. Außerdem fällt Gewerbesteuer an.

Die genaue steuerliche Einordnung ist jedoch komplex und erfordert eine sorgfältige Einzelfallbetrachtung. Diese prüft, ob eine nachhaltige, selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, was für die Qualifikation als Gewerbebetrieb entscheidend ist.

Indizien für einen gewerblichen Betrieb beim Mining

In Österreich hat die Finanzverwaltung ihre Kriterien präzisiert, anhand derer sie entscheidet, ob Bitcoin-Mining als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist. Zu den deutlichsten Indizien für einen Gewerbebetrieb zählen:

  • der Erwerb von teurer Spezialhardware, die ausschließlich für das Mining konzipiert ist
  • die Anstellung von Personal zur Durchführung und Überwachung der Mining-Aktivitäten 
  • der Abschluss eines spezifischen Strombezugsvertrages, der auf den hohen Energiebedarf des Minings abzielt

Diese Faktoren weisen auf eine professionelle und nachhaltige Ausrichtung hin, die über das hobbymäßige Mining im Privatvermögen hinausgeht. 

Die steuerlichen Regelungen in Österreich erkennen an, dass aufgrund der Ressourcenintensität und der erforderlichen Organisation nahezu alle Bitcoin-Mining-Aktivitäten als gewerblich betrachtet werden und somit umfangreichere steuerliche Pflichten nach sich ziehen.

Praktische Anleitung: So gibst du deine Mining-Rewards richtig in der Steuererklärung an

Zur Abgabe deiner Steuererklärung stehen dir zwei Wege offen: Du kannst diese digital über FinanzOnline einreichen oder die traditionelle Papierform nutzen. Das Finanzministerium stellt eine Übersicht relevanter Steuerformulare bereit, um dir den Prozess zu erleichtern.

Die aus dem Mining von Kryptowährungen resultierenden Rewards sind in der Beilage E1kv, welche das Formular E1 ergänzt, zu deklarieren. Hierfür trägst du die entsprechenden Beträge unter der Kennzahl 171 ein.

Hinweis: Die hier vorgestellte Anleitung bezieht sich nur auf privates Mining. Beachte, dass bei gewerblichem Mining andere Prozesse gelten.

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Blockpit stellt dir einen Report bereit, in dem alle deine Bitcoin-Gewinne und Verluste direkt in den zutreffenden Formularen korrekt eingetragen sind. Dies betrifft sowohl die Einkommenssteuererklärung (Formular E1) als auch die Beilage dazu für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Formular E1kv). Damit entfällt für dich das zeitaufwändige Suchen nach den richtigen Feldern und komplizierte Berechnungen.

Alle Details findest du in unserem Artikel: Kryptowährungen richtig in die Steuererklärung eintragen.

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Quellen & Referenzen
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Haftungsausschluss: Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen nur allgemeinen Informationszwecken. Die Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Genauigkeit. Für detaillierte Informationen zu den Krypto-Regulierungen empfehlen wir, sich an einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu wenden.

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