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Klassischer Airdrop ohne Gegenleistung: beim Zufluss in Deutschland nicht steuerpflichtig. Anders bei Bounty-Airdrops mit Gegenleistung (Social-Media-Posts, KYC-Daten, Tester-Aufgaben) – die zählen sofort als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Maßgeblich für die Einordnung ist das BMF-Schreiben vom 10.05.2022 (Rz. 72 ff.). Dieser Guide zeigt dir, wann welche Logik greift, wie die einjährige Haltefrist (§ 23 EStG) auf den späteren Verkauf wirkt und wie du Airdrops in der Krypto-Steuererklärung korrekt einträgst.
Was sind Airdrops und wie erhält man sie?
In der Kryptowelt bezieht sich der Begriff Airdrop auf die kostenlose Verteilung von Kryptowährungen oder Tokens an eine Gruppe von Personen. Dies geschieht normalerweise, um das Interesse an neuen Projekten oder Token zu wecken und eine Community aufzubauen.
Es gibt verschiedene Arten von Airdrops, und jeder hat seine eigenen Anforderungen und Bedingungen. Um Airdrops zu erhalten, musst du in manchen Fällen einen bestimmten Betrag an Kryptowährungen besitzen oder an einem bestimmten Datum eine bestimmte Handlung ausführen.
Informationen dazu finden sich meist auf der offiziellen Website des jeweiligen Projekts. Voraussetzung dafür ist der Besitz einer Krypto-Wallet oder einer spezifischen Wallet-Adresse.
Mehr zum Thema: Die besten Krypto Wallets
Das dezentrale Krypto-Handelsprotokoll Uniswap gab im September 2020 beispielsweise 400 UNI-Token an jede Person aus, die zuvor mindestens einmal auf der Plattform gehandelt hatte.
Benutzer:innen der Plattform Compound erhielten im Juni 2020 COMP-Token im Wert von insgesamt etwa 25 Millionen US-Dollar.
Unterschied Airdrops & Bounties
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box warning"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f473e84badfdd6e059e_Care.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">⚠️ Bounty & Co.: Zuflusswert sofort steuerpflichtig. Erhältst du Token als Gegenleistung (Social-Media-Aktion, KYC-Daten, Testen, Referrals), ist der Marktwert zum Zuflusszeitpunkt nach § 22 Nr. 3 EStG zu erfassen – auch wenn du nichts verkaufst. Klassische Airdrops ohne Gegenleistung sind dagegen beim Zufluss nicht steuerbar (BMF-Schreiben 10.05.2022, Rz. 73). Beim späteren Verkauf greift in beiden Fällen die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG.</p></div></div></div>
Airdrops und Bounties bezeichnen jeweils Marketingstrategien im Kryptobereich, doch es gibt einige wichtige Unterschiede zwischen ihnen:
Bei Airdrops werden Kryptowährungen oder Tokens kostenlos an eine Gruppe von Personen verteilt, während Bounties Belohnungen für bestimmte Aufgaben oder Tätigkeiten sind.
Airdrops haben in der Regel das Ziel, das Interesse an neuen Projekten oder Token zu wecken und eine Community aufzubauen. Bounties sollen hingegen spezifische Aufgaben oder Ziele erfüllen, wie zum Beispiel die Benutzerfreundlichkeit oder die Bekanntheit eines Projekts zu verbessern.
Die Voraussetzungen für Airdrops sind geringer. Oft reicht schon das Halten einer bestimmten Kryptowährung. Für Bounties müssen hingegen Aufgaben erfüllt werden. Das können Aktivitäten auf Social Media oder das Verfassen eines Artikels sein.
Daraus resultiert auch, dass Airdrops normalerweise weniger wertvoll sind als Bounties.
Wie werden Airdrops in Deutschland besteuert?
Die gute Nachricht zuerst: Klassische Airdrops sind in Deutschland beim Erhalt (Zufluss) nicht steuerpflichtig.
Das hat das BMF-Schreiben vom Mai 2022 klar geregelt. Entscheidend ist dabei, ob du eine Gegenleistung erbracht hast oder nicht.
Klassische Airdrops: keine Steuer beim Zufluss
Bei sogenannten klassischen Airdrops entscheidet der Zufall über den Erhalt und die Höhe der Token. Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung.
Ergebnis: Der Airdrop ist bei Zufluss nicht steuerbar – du musst keine Einkommensteuer beim Erhalt zahlen.
Beispiel: Du meldest dich für einen Airdrop an und erhältst zufällig Token. Da der Wert vom Zufall abhängt, ist der Airdrop steuerfrei beim Erhalt.
Wichtig: Airdrops gelten als Anschaffung
Auch wenn beim Zufluss keine Steuer anfällt, gelten Airdrops steuerlich als Anschaffungsvorgang.
Das bedeutet:
- Ab dem Erhalt beginnt die einjährige Haltefrist
- Verkaufst du die Token innerhalb eines Jahres, ist der Wertzuwachs steuerpflichtig
- Verkaufst du sie nach mehr als 365 Tagen, ist der Gewinn steuerfrei
Bounties: steuerpflichtig beim Zufluss
Anders sieht es bei Bounties aus.
Wenn du Tokens als Gegenleistung erhältst (z. B. für Social-Media-Posts, Testen von Software oder andere aktive Tätigkeiten), liegt eine Leistung vor.
Ergebnis: Diese Erträge sind bei Zufluss steuerpflichtig und werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (0–45 %) besteuert.
Airdrops in der Steuererklärung
Die Steuererklärung kann in Deutschland manuell oder mittels Elster elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Relevant für Airdrops ist die Anlage SO.
Wenn du deinen individuellen Steuerreport mit dem Blockpit Krypto Steuerrechner erstellst, erhältst du bereits vorausgefüllte Steuerformulare, mit denen du dir viel Zeit und Stress ersparst.
Auf Seite 2 von Anlage SO findest du den Abschnitt “Kryptowerte”. Dieser kommt in der Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 zum ersten Mal zum Einsatz. In vorherigen Steuererklärungen mussten Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen im Abschnitt “Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstige Token” eingetragen werden. Wie du deine Airdrops genau einträgst, erfährst du hier: Krypto in die Steuererklärung eintragen
FAQ: Häufige Fragen
Muss ich einen Airdrop in der Steuererklärung angeben, auch wenn ich ihn nicht verkaufe?
Es kommt auf die Art des Airdrops an. Klassischer Airdrop ohne Gegenleistung (zufallsbasierte Verteilung, kein Tun erforderlich): beim Zufluss nicht steuerbar – das BMF-Schreiben vom 10.05.2022 (Rz. 73) sieht hier mangels Anschaffungsvorgang keine sonstigen Einkünfte und keine § 22 Nr. 3-Pflicht. Airdrop mit Gegenleistung (Bounty, Social-Media-Aktionen, KYC, Referral): Marktwert zum Zuflusszeitpunkt ist sofort als sonstige Einkünfte zu versteuern. In beiden Fällen kann ein späterer Verkauf innerhalb von zwölf Monaten nach § 23 EStG steuerpflichtig werden.
Wann startet die Haltefrist für einen Airdrop-Token?
Mit dem Zuflusszeitpunkt. Verkaufst du den Token innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt, fällt ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG an; nach Ablauf der Haltefrist ist der Verkauf steuerfrei.
Welcher Steuersatz gilt für Airdrops?
Airdrops unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz (0–45 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag. Eine gesonderte Kapitalertragsteuer wie bei Aktien gibt es nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Airdrop und Hard Fork steuerlich?
Beim Hard Fork erhältst du Token eines neuen Netzwerks ohne dein aktives Zutun. Das BMF-Schreiben vom 10.05.2022 (Rz. 77 ff.) ordnet die neuen Coins der ursprünglichen Anschaffung zu – Anschaffungsdatum und -kosten der Alt-Coins werden anteilig auf die neuen Coins übertragen, eine eigene Steuerpflicht beim Zufluss entsteht nicht. Beim klassischen Marketing-Airdrop ohne Gegenleistung ist die Logik ähnlich (kein Zufluss-Steuerereignis). Bei Bounty-Airdrops mit Gegenleistung greift dagegen § 22 Nr. 3 EStG sofort.
Was passiert, wenn ein Airdrop-Token wertlos wird?
Ist der Marktwert bei Zufluss bereits 0, entfällt die Versteuerung. Ein späterer Wertverfall nach Zufluss lässt sich beim Verkauf innerhalb der Haltefrist als Verlust aus privatem Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG geltend machen. Wichtig: die Transaktion muss dokumentiert und in der Anlage SO erklärt werden.
Hilfreiche Links
- BMF-Schreiben vom 10.05.2022 – Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung virtueller Währungen und sonstiger Token (Rz. 72 ff. zu Airdrops). www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/
- § 22 Nr. 3 EStG – Sonstige Einkünfte – Rechtsgrundlage für die Besteuerung des Airdrop-Zuflusswerts. www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
- § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte – maßgeblich für den späteren Verkauf innerhalb der Jahresfrist. www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
- § 147 AO – Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten für steuerrelevante Unterlagen (10 Jahre). www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html
- EU-Richtlinie 2023/2226 (DAC8) – Automatischer Informationsaustausch über Kryptotransaktionen ab 01.01.2026. eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023L2226
04/2026 v2: Body geschärft, Fakten-Präzision (BMF-Logik bei Airdrops korrigiert: klassischer Airdrop ohne Gegenleistung ist beim Zufluss nicht steuerpflichtig), redundante Sections konsolidiert.
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