Im Rahmen der privaten Veräußerungsgeschäfte gewährt der Gesetzgeber eine Freigrenze in Höhe von 600€ bei der Besteuerung von Kryptowährungen.
Bei einer Freigrenze werden alle Gewinne besteuert, wenn diese überschritten wird.
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Bitcoin Freigrenze und Freibetrag
Obwohl das Wort Freigrenze und Freibetrag oft umgangssprachlich als Synonyme verwendet werden, meinen sie im deutschen Steuerecht zwei verschiedene Sachverhalte.
Ein sogenannter Freibetrag wird z.B. bei den Kapitaleinkünften (Sparer-Pauschbetrag) in Höhe von 801€ gewährt. Um das zu versteuernde Einkommen für die Kapitaleinkünfte zu berechnen, wird der Sparerpauschbetrag von den Gewinnen abgezogen. Die Differenz ergibt die Berechnungsgrundlage für die zu zahlende Steuerlast.
Bei einem Freibetrag werden somit nur die Gewinne besteuert, die über dem jeweiligen Freibetrag liegen.
Bei einer Freigrenze, welche z.B. bei den privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 600€ vorliegt, unterliegen alle Gewinne der Steuer, wenn die Freigrenze überschritten wird.
Beispiel Freibetrag
Kapitaleinkünfte vor Steuern i.S.d. § 20 EStG
Gewinn vor Steuern = 1.000€
Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer
1.000€ – 801€ = 199€
Beispiel Freigrenze
Veräußerungsgewinne vor Steuern mit Bitcoin-Transaktionen i.S.d. § 23 EStG.
Der Gewinn beträgt:
- 500€
- 1.600€
- Der Wert liegt unter 600€. Somit ist der Gewinn steuerfrei.
- Der Wert liegt über 600€. Somit sind die kompletten 1.600€ zu versteuern.
Der Gewinn/Verlust pro Jahr berechnet sich wie folgt:
Veräußerungspreis – Anschaffungskosten – Werbungskosten
Der Gewinn/Verlust aller Transaktionen pro Jahr muss addiert werden, um den Gesamtgewinn/Verlust einer Periode berechnen zu können.