Kryptowährungen: Freigrenze & Freibetrag bei Bitcoin & Co.

Freigrenze und Freibetrag für Kryptowährungen

Die steuerlichen Freigrenzen und Freibeträge sind für Investor:innen in Deutschland von großer Bedeutung, wenn es um die Besteuerung von Gewinnen und Einkommen aus ihren Anlagen geht. Hier erklären wir dir, wie sich Freigrenze und Freibetrag auf deine Kryptowährungen auswirken und was du bei deiner Steuererklärung beachten solltest.

Inhalt

Grundlagen der Besteuerung von Kryptowährungen

In Deutschland gelten Kryptowährungen steuerlich nicht als offizielle Währungen, sondern als “andere Wirtschaftsgüter.”

Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen potenziell der Einkommensteuer unterliegen und nicht der Abgeltungssteuer, wie es beispielsweise bei Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien der Fall wäre.

Der Zeitpunkt des Erwerbs und des Verkaufs spielt hierbei eine entscheidende Rolle: Wird eine Kryptowährung länger als ein Jahr gehalten, sind die Gewinne steuerfrei.

Verkauft man sie jedoch innerhalb der einjährigen Krypto Haltefrist nach Erwerb, müssen die Gewinne versteuert werden.

Hier kommen Freigrenzen und Freibeträge ins Spiel. Sie dienen dazu, kleine Gewinne von der Besteuerung auszunehmen und dadurch den administrativen Aufwand für Anleger:innen und das Finanzamt zu reduzieren.

Mehr zur Besteuerung von Kryptowährungen findest du in unserem umfangreichen Krypto Steuerguide.

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Steuerliche Freigrenze für Kryptowährungen

Die Freigrenze stellt einen festen Wert dar, bis zu welchem Gewinne aus Kryptowährungsverkäufen steuerfrei bleiben. Im Unterschied zum Freibetrag führt das Überschreiten der Freigrenze jedoch dazu, dass der gesamte Gewinn steuerpflichtig wird, nicht nur der übersteigende Betrag.

Krypto Gewinne

Für Krypto Gewinne im Rahmen der privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG gewährt der Gesetzgeber eine Freigrenze in Höhe von 600€.

Das bedeutet, dass die gesamten Krypto Gewinne aus einem Steuerjahr bis einschliesslich 600€ steuerfrei sind. Sobald die gesamten Kryptogewinne jedoch 601€ erreichen, müssen sie vollständig versteuert werden.

Beispiele für die Freigrenze bei Gewinnen aus Kryptowährungen:

Fall 1: Der gesamte Gewinn beträgt in einem Steuerjahr 500€

Der Wert liegt unter 600€. Somit ist der Gewinn steuerfrei.

Fall 2: Der gesamte Gewinn beträgt 1.600€

Der Wert liegt über 600€. Somit sind die kompletten 1.600€ zu versteuern.

Krypto Einkommen

Für Einkommen aus Kryptowährungen, etwa aus Staking, privatem Mining, oder Lending, gilt eine eigene Freigrenze für “Sonstige Leistungen” nach § 22 EStG in Höhe von 256€.

Solange das gesamte Einkommen aus Kryptowährungen also weniger als 256€ beträgt, ist es steuerfrei.

Beispiele für die Freigrenze bei Einkommen aus Kryptowährungen:

Fall 1: Das gesamte Einkommen aus Aktivitäten mit Kryptowährungen beträgt in einem Steuerjahr 150€

Der Wert liegt unter 256€. Somit ist das Einkommen steuerfrei.

Fall 2: Das gesamte Einkommen aus Aktivitäten mit Kryptowährungen beträgt 450€

Der Wert liegt über 256€. Somit sind die kompletten 450€ zu versteuern.

Steuerlicher Freibetrag für Kryptowährungen

Obwohl das Wort Freigrenze und Freibetrag oft umgangssprachlich als Synonyme verwendet werden, meinen sie im deutschen Steuerecht zwei verschiedene Sachverhalte. 

Der sogenannte Freibetrag wird z.B. bei den Kapitaleinkünften (Sparer-Pauschbetrag) in Höhe von 801€ gewährt. Um das zu versteuernde Einkommen für die Kapitaleinkünfte zu berechnen, wird der Sparerpauschbetrag von den Gewinnen abgezogen. Die Differenz ergibt die Berechnungsgrundlage für die zu zahlende Steuerlast.

Da Kryptogewinne jedoch als „sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften“ zählen – und nicht als Kapitaleinkünfte – gilt der Freibetrag nicht für sie.

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