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Als Arbeitnehmer in Österreich reicht die Lohnsteuerveranlagung (L1) nicht aus, wenn du Krypto-Gewinne erzielt hast. Du musst in FinanzOnline zur Einkommensteuererklärung (E1) wechseln – dem sogenannten Erklärungswechsel. Diese Anleitung führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess.
Die konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt es auch hier im Video:
Warum ein Erklärungswechsel notwendig sein kann
Die meisten Arbeitnehmer in Österreich führen ihre jährliche Steuerveranlagung durch die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) durch, die über das Formular L1 abgewickelt wird.
Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Erklärungswechsel notwendig ist und eine Einkommensteuererklärung (E1) eingereicht werden muss. Ein solcher Wechsel ist insbesondere erforderlich, wenn du Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehst, die dem besonderen Steuersatz von 27,5%, aber nicht der Kapitalertragsteuer (KESt) unterliegen.
Dies trifft häufig auf ausländische Kapitaleinkünfte, einschließlich Einkünfte aus Kryptowährungen, zu.
Den Erklärungswechsel online durchführen
Es ist wichtig zu beachten, dass der Erklärungswechsel auf FinanzOnline durchgeführt wird. Dieser Prozess wird auch als FINON Erklärungswechsel bezeichnet.
1. Anmeldung auf FinanzOnline
Logge dich auf FinanzOnline ein.

2. Navigation zum “Erklärungswechsel”
Klicke oben auf den Menüpunkt “Weitere Services” und anschließend unter Anträge auf “Erklärungswechsel”.
Im nächsten Schritt gibst du deine Steuernummer ein.
Danach klickst du auf „Wechsel zur Einkommensteuererklärung bzw. Änderung der Tätigkeit“.
3. Ausfüllen des Formulars
Die richtige Kategorisierung der Einkünfte
- Wähle im Drop-Down-Menü neben "Einkünfte" den Punkt „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ aus.
- Direkt darunter findest du das Feld „Art“. Hier wählst du die Option "Einkünfte aus Kryptowährungen".
Detailangaben und Tätigkeitsbeginn
Nachdem du die Art der Einkünfte festgelegt hast, sind weitere Details erforderlich:
- Genaue Bezeichnung: Beschreibe hier kurz und bündig deine Tätigkeit (z. B. „Handel mit Kryptowährungen“ oder „Krypto-Lending“).
- Beginn der unternehmerischen Tätigkeit: Dies ist ein Pflichtfeld. Gib hier das Datum an, an dem du erstmals Krypto-Einkünfte erzielt hast.
Anschrift und Stammdaten
Im nächsten Formularteil geht es um deine Erreichbarkeit. Du musst lediglich deine aktuelle Anschrift hinterlegen:
- Land, PLZ, Ort
- Straße und Hausnummer
Alle restlichen Felder in diesem Abschnitt kannst du einfach leer lassen, sofern sie nicht auf deine spezifische Situation zutreffen.
Gewinnprognose und Vorauszahlungen
Der letzte Abschnitt dient dem Finanzamt zur Kalkulation etwaiger Einkommensteuervorauszahlungen. Hier sind zwei Angaben verpflichtend:
- Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr: Trage hier deinen geschätzten steuerpflichtigen Gewinn aus Kryptowährungen für das laufende Kalenderjahr ein.
- Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr: Gib hier eine Schätzung für deine Krypto-Einkünfte im nächsten Jahr an.
Keine Sorge: Diese Werte sind lediglich Schätzungen. Sollten sich deine Einnahmen im Kryptomarkt massiv ändern (was bei der Volatilität nicht ungewöhnlich ist), kannst du diese Beträge jederzeit nachträglich durch einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt anpassen lassen.
Abschluss und Übermittlung
Sobald du alle Felder ausgefüllt und deine Angaben nochmals kontrolliert hast, schließt du den Vorgang ab:
- Klicke auf die Schaltfläche „Prüfen und Einbringen“.
4. Warten auf die Bestätigung durch das Finanzamt
Das Finanzamt nimmt sich im Anschluss deiner Angaben an und falls alles in Ordnung ist, wird das Formular für die Einkommensteuererklärung E1 freigeschaltet. Innerhalb weniger Tage solltest du in deiner Databox auf FinanzOnline eine Nachricht erhalten, die dir mitteilt, dass dir eine Steuernummer zugewiesen wurde.
Mit dieser neuen Information bist du nun in der Lage, deine Einkommensteuererklärung einzureichen und natürlich auch das Beiblatt E1kv für Einkünfte aus Kapitalvermögen auszufüllen.In unserer Anleitung “Kryptowährungen richtig in die Steuererklärung eintragen”, findest du weiterführend alle Informationen zur Eintragung deiner Gewinne und Verluste.
Krypto-Steuer Software: Wie Blockpit deine Krypto-Steuererklärung automatisiert
Wenn du schon einmal eine Steuererklärung eingereicht hast, dann weißt du, wie viele Stunden in Recherche, Dokumentation und Aufbereitung fließen können.
Mit den rechtskonformen Steuerreports von Blockpit sparst du dir nicht nur viel Zeit, du erhältst zudem auch eine umfassende Übersicht all deiner Krypto-Transaktionen und letztendlich genau das, was du wirklich brauchst: ein rechtskonformes PDF, das du problemlos an das Finanzamt übermitteln kannst.
Für alle Details gibt’s hier das komplette PDF unseres Krypto-Steuer-Beispielreports.
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Häufige Fragen zum Erklärungswechsel
Wer muss den Erklärungswechsel durchführen?
Alle Arbeitnehmer in Österreich, die im Steuerjahr Krypto-Gewinne erzielt haben, die nicht der Kapitalertragsteuer (KeSt) unterliegen – z. B. Einkünfte aus Staking – müssen zur Einkommensteuererklärung E1 wechseln. Der Erklärungswechsel erfolgt online in FinanzOnline.
Was ist der Unterschied zwischen L1 und E1?
Die L1 ist die vereinfachte Lohnsteuerveranlagung für Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte. Die E1 (Einkommensteuererklärung) ist umfassender und wird benötigt, wenn du zusätzliche Einkünfte – wie Krypto-Gewinne – deklarieren musst. Zur E1 gehört auch die Beilage E1kv.
Bis wann muss der Erklärungswechsel erfolgen?
Der Erklärungswechsel muss grundsätzlich bis zur Abgabefrist der Steuererklärung erfolgen. Diese liegt üblicherweise am 30. April des Folgejahres (Papier) bzw. 30. Juni (FinanzOnline). Mit Steuerberater-Vertretung gelten verlängerte Fristen.
Was passiert, wenn ich den Erklärungswechsel vergesse?
Wenn du Krypto-Gewinne nicht korrekt deklarierst, riskierst du Zuschläge und Nachzahlungen. Durch die DAC8-Meldepflicht ab 2026 erhält das Finanzamt automatisch Daten von Krypto-Börsen. Eine vollständige und rechtzeitige Erklärung ist daher wichtig.
Hilfreiche Links
Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 (BGBl. I Nr. 10/2022): Link zum Bundesgesetzblatt
Einkommensteuergesetz (EStG) § 27a – Besonderer Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen: Link zur RIS-Abfrage
BMF – Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen: bmf.gv.at
BMF – Formulare und Steuererklärungen: bmf.gv.at/formulare
FinanzOnline – Digitale Steuererklärung: finanzonline.bmf.gv.at
05/2026: Update auf 2026, Anpassung auf neuen FinanzOnline-Flow
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