Am 10.05.2022 gab es eine wichtige Neuerung für den Krypto-Standort Deutschland: Die 10 Jahresfrist für Staking-Coins wird aus dem BMF Schreiben Kryptowährungen gestrichen.
Mit dem am 10.05.2022 veröffentlichen BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen wurde ein großer Schritt in Richtung Rechtssicherheit gemacht, welcher auch unsere bisherigen Auffassungen fast gänzlich bestätigt.
In diesem Artikel schauen wir uns genau an, wie sich das neue BMF Schreiben auf die Steuern auf Kryptowährungen auswirkt.
BMF Schreiben Kryptowährungen: was bisher geschah
Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ist in vielen Bereichen eine Interpretationssache. Im Frühjahr 2018 hatte sich das BMF zur umsatzsteuerlichen Betrachtung von Kryptowährungen geäußert, seitdem wurde mit Spannung eine Stellungnahme auch zu ertragsteuerlichen Fragestellungen erwartet.
Am 17. Juni 2021 hat das BMF einen Entwurf veröffentlicht, der detailliert darauf eingeht, wie die Erträge aus Kryptowährungen zu besteuern sind. Dieser Entwurf brachte mehr steuerliche Klarheit auch bei privaten Kryptoinvestor:innen. Seit 10.5.2022 gibt es relevante Neuerungen.
Auf die wichtigsten Punkte des Schreibens möchten wir hier eingehen und erklären, was diese für Blockpit Nutzer:innen konkret bedeuten. Das BMF Schreiben Kryptowährungen in voller Länge haben wir zusätzlich für dich verlinkt.
Die Änderungen des BMF Schreibens im Detail
In den meisten Bereichen bestätigt das BMF unsere bisherige Auffassung. Unsere Krypto Steuersoftware ist damit bereits im Einklang mit dem Großteil der Bestimmungen aus dem BMF-Entwurf. Notwendige Änderungen werden vorgenommen.
- Eine Depottrennung wurde bestätigt. Wie bisher, werden LiFo und FiFo zugelassen. Bei Blockpit wird das FIFO-Verfahrens angewandt, da die praktische Erfahrung zeigt, dass nur dieses von Finanzämtern akzeptiert wird.
- Der Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen wird weiterhin entsprechend § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) als privates Veräußerungsgeschäft (PVG) eingeordnet und somit grundsätzlich die steuerfreie Veräußerung nach einem Jahr bestätigt.
- Auch die Bewertung entsprechend den Marktwerten des eingehenden Assets ist bereits korrekt in unserem Tool implementiert.
- Erträge aus Lending, Mining, Masternodes, Hardforks, Airdrops, Bounties und Margin Trading werden im BMF-Schreiben als Anschaffungsvorgänge definiert. Eine spätere Veräußerung innerhalb eines Jahres ist damit für Privatanleger:innen steuerwirksam. Diese Änderung wird in den Blockpit Steuerreports entsprechend berücksichtigt.
- Mining: die Einzelfallbewertung bleibt aufrecht. Laut BMF können Mining und Forging (Anm. Staking mit Blockerstellung) je nach den Umständen des Einzelfalls eine private oder eine gewerbliche Tätigkeit darstellen. Unsere Software geht grundsätzlich nicht von einer Gewerblichkeit aus.
- Bei der Besteuerung von Staking wird im BMF Schreiben zwischen aktivem und passivem Staking unterschieden. Aktiv bedeutet, dass man selbst an der Blockerstellung teilnimmt. Das wird im BMF Schreiben als Forging behandelt. In diesem Fall wird ähnlich wie beim Mining (siehe unten) eine Gewerblichkeit vermutet. Im Gegensatz gilt die reine Teilnahme an Staking-Pools (ohne Übernahme der Blockerstellung) als passives Staking und wird grundsätzlich als nicht-gewerbliche Tätigkeit behandelt.
- DeFi, NFTs und Dokumentationspflichten wurden im Schreiben noch nicht explizit behandelt. Das BMF bezeichnet das Schreiben selbst als "Zwischenergebnis der Auseinandersetzung mit dem Thema".
Ende der 10 Jahre Haltefrist bei Staking, Lending und Co.
Mit dem Schreiben vom 10.05.2022 wurde das höchst umstrittene Thema der Verlängerung der Jahresfrist auf 10 Jahre jetzt auch vom BMF gestrichen.
Das BMF schafft damit Klarheit zu Staking Steuern in Deutschland.
Dieser erfreulichen Nachricht ist ein intensiver Informations- und Entscheidungsprozess vorausgegangen, an dem sich Blockpit maßgeblich beteiligte. Das erzielte Ergebnis gibt unsere User:innen zusätzliche Zuversicht: Denn Blockpit stellt zu jeder Zeit sicher, dass die erstellten Steuerreports dem aktuellen Stand und den steuerrechtlichen Vorgaben entsprechen.
Was die Änderungen im BMF-Schreiben für Nutzer:innen der Blockpit Lösung bedeuten, erklären wir in diesem Artikel.
Mining und die Steuer: gewerblich oder nicht?
Das BMF vertritt die Ansicht, dass Mining grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit entsprechend § 15 EStG darstellt, jedoch der Einzelfallprüfung unterliegt. Eine nicht gewerbliche Tätigkeit wird nicht ausgeschlossen, zum Beispiel wenn die Gewinnerzielungsabsicht nicht gegeben ist oder im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung.
Letztendlich obliegt es dem oder der Steuerzahler:in zu beweisen, dass es sich um eine nicht gewerbliche Tätigkeit handelt.
In der Praxis wird es für Privatpersonen in Deutschland aufgrund der hohen Strom- und Hardwarekosten schwierig auf Dauer Gewinne zu erwirtschaften und somit wäre eine nicht gewerbliche Behandlung in vielen Fällen begründbar.
In dieser Hinsicht bleibt für unsere Nutzer:innen alles wie gehabt. Unser Krypto Steuerrechner bietet im Bereich der privaten Tätigkeiten, wie beim Mining, eine Auslegung, die man auch im BMF-Schreiben wiederfindet. Eine Hilfe bei der Fragestellung, ob es bei Mining oder anderen Tätigkeiten zu steuerlichen Gewerblichkeit kommen kann, findest du in unserem Gewerblichkeitstest.
Das BMF Schreiben hat einen weiteren großen Schritt in Richtung Rechtssicherheit geschaffen und auch hier gestaltet Blockpit mit. Einige Themen bleiben weiterhin offen. DeFi, NFTs und Dokumentationspflichten etwa wurden im Schreiben noch nicht behandelt. Blockpit leistet weiterhin einen Beitrag für eine entsprechende Kryptoregulierung und kann so ein funktionales Regelwerk für alle Beteiligten erfolgreich mitgestalten.
Hilfreiche Links
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/05/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.html